Was ist für diese Rente alles zu beachten?
Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Rentenversicherung sorgt nicht nur für die finanzielle Absicherung im Alter, sie zahlt auch Erwerbsminderungsrenten für Menschen mit Behinderung. Und das sogar dann, wenn diese schon frühzeitig wegen eines schweren Leidens voll erwerbsgemindert geworden sind.
Grundsätzlich gilt, dass Versicherte eine solche Rente erhalten können, wenn sie vor Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens fünf Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt und in den letzten fünf Jahren vor der Inanspruchnahme mindestens für drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben. Doch es gibt Ausnahmen - zum Beispiel für Berufsanfänger: Für sie gelten besondere Regelungen, durch die sie schon ab dem ersten Tag ihrer Berufstätigkeit geschützt sind.
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung können auch Versicherte mit einem schweren, angeborenen oder im jungen Alter erworbenen Leiden erhalten, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Eintritts der vollen Erwerbsminderung noch nicht die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Voraussetzung: Sie müssen ununterbrochen erwerbsgemindert sein und 20 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Dazu zählen sowohl freiwillige Beiträge als auch Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung.
Diese spezielle Regelung ist für Personen gedacht, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht arbeiten können, aber beispielsweise in einem geschützten Rahmen - meistens in einer Werkstatt für behinderte Menschen - beschäftigt sind und damit am Erwerbsleben teilhaben. Sie erhalten nach zwei Jahrzehnten Beitragsleistung eine finanzielle Absicherung für ihren Einsatz, den sie trotz ihrer zum Teil schweren körperlichen oder geistigen Behinderung geleistet haben.
Um die Rente erhalten zu können, ist ein Antrag notwendig. Rat und Hilfe oder weitere Auskünfte gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 90. nd
Siehe zur Erwerbsminderungsrente auch den nd-ratgeber vom 21. September 2016.
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