Lohnlücken sollen ans Licht
Fragen & Antworten zum Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit
Was ist der wichtigste Punkt des Gesetzes?
Die Auskunftspflicht der Unternehmen. So soll Schluss sein damit, dass schon deshalb immer noch geringere Löhne an Frauen gezahlt werden können, weil es schlicht nicht auffällt. Künftig sollen Frauen auf Wunsch erfahren können, was ihre männlichen Kollegen für gleiche oder gleichwertige Arbeit verdienen - über den Betriebsrat oder vom Arbeitgeber direkt, wenn dieser diesen Weg favorisiert.
Gilt das uneingeschränkt?
Nein, ursprünglich sollte dieses Inforecht in allen Unternehmen gelten, dagegen wehrte sich die Union. Nun soll es ab 200 Beschäftigten gelten - aber erst ab sechs Mitarbeitern mit gleichwertiger Arbeit.
Was sollen Frauen mit den Infos anfangen können?
Wenn es zum Beispiel bestimmte Leistungszulagen nur für Männer gibt, die eine Frau nicht akzeptabel findet, kann diese bei Gehaltsverhandlungen mit den Infos anders auftreten als ohne oder versuchen, etwa über den Betriebsrat oder notfalls auch vor Gericht ein höheres Gehalt zu erstreiten.
Was müssen die Unternehmen noch tun?
Sie müssen in ihren laut Handelsgesetzbuch vorgeschriebenen Lageberichten dem Entwurf zufolge künftig auch Rechenschaft über Gleichstellung und Lohngleichheit ablegen. Wirtschaftsprüfer kontrollieren diese Berichte auf Vollständigkeit, der Aufsichtsrat kann dem Vorstand die Entlastung verweigern.
Gibt es noch weitere Schritte für mehr Lohngleichheit?
Keine Pflicht, aber eine Aufforderung an die Unternehmen, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen - etwa den »EG-Check«. Hierbei werden Grundentgelt, Stufensteigerungen, Leistungsvergütungen, Überstundenvergütungen und Erschwerniszuschläge auf Geschlechtergerechtigkeit hin überprüft.
Wie groß sind die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern hierzulande?
Die Lohnlücke beträgt laut Statistischem Bundesamt 21 Prozent. Im Schnitt verdienen Frauen knapp 4,50 Euro pro Stunde weniger als Männer. Wenn man herausrechnet, dass Frauen öfter in Berufen wie der Pflege oder dem Einzelhandel mit geringerem Lohnniveau arbeiten und öfter Teilzeit machen, bleiben noch 7 Prozent.
Welche Streitpunkte noch?
Beispielsweise darüber, dass diese Regelungen auch für den öffentlichen Dienst gelten sollen. Die öffentlichen Arbeitgeber wollen jedoch keine strikteren Vorgaben. Auch die privaten Arbeitgeber bleiben eher skeptisch. dpa/nd
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