Menschlicher oder rationaler?

Diskussionen über gute Arbeit gibt es nicht erst seit der Digitalisierung

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 4 Min.

Wie sieht die Arbeit der Zukunft aus? Wie kann sie menschlich gestaltet werden? Welchen Anforderungen muss ein Arbeitsplatz in Zukunft genügen? Was ist überhaupt ein Arbeitsplatz? Mit dem »Weißbuch Arbeit 4.0« will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Handlungsrahmen für den Umgang mit dem digitalen Wandel der Arbeitswelt abstecken. Dass sich Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gewerkschaft zusammen um die Zukunft der Arbeit kümmern, hat Vorläufer: Im Jahr 1974 wurde das Programm »Humanisierung der Arbeit« (HdA) entwickelt.

Als man Ende der 1960er Jahre merkte, dass mit der zunehmenden Automatisierung von Arbeit nicht alles gut wurde für den Arbeiter und die Arbeiterin, legte die Bundesregierung das erste HdA-Programm auf. Die ersten Ziele waren eine notwendige Verringerung der Lärm- und Staubbelastung am Arbeitsplatz, erklärte Historiker Stefan Müller von der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES). Und es ging um eine Reduktion der Belastung durch stupide und eintönige Arbeit; beispielsweise der als besonders entfremdet empfundenen Fließbandarbeit. Die Arbeitsbedingungen sollten an den Menschen angepasst werden, nicht andersherum, so Müller. Die Gewerkschaften hatten ihren Anteil an den HdA-Projekten, der damalige Forschungsminister Hans Matthöfer (SPD) brachte die Akteure an einen Tisch.

Dass die Projekte not taten, lag auf der Hand: Westdeutschland hatte Anfang der 1970er Jahre die zweithöchste Arbeitsunfallrate in Europa, so Müller. Das HdA-Progamm wurde von den Gewerkschaften jedoch mit Skepsis aufgenommen. Denn der Humanisierung von Arbeit musste die kleinteilige Analyse von Arbeitsschritten vorausgehen, was in Zusammenhang mit der technischen Entwicklung im Rahmen von Rationalisierungsmaßnahmen zu massenhaftem Jobabbau führte. Das konnte den Gewerkschaften nicht passen; und eine Humanisierung der als besonders entfremdet geltenden Fließbandarbeit war schließlich ausgeblieben.

Bis 1975 wurden einige Arbeitsschutzgesetze erlassen. HdA-Programme waren eingebettet in gesamtgesellschaftliche Reformbestrebungen der sozialliberalen Koalitionen unter Willy Brandt und Helmut Schmidt (beide SPD). Lebensqualität, »Quality of Life« war der Slogan dieser Jahre. Nachdem 1982 Helmut Kohl (CDU) Kanzler wurde, war es mit diesen Reformbestrebungen erst einmal vorbei. »Mit der geistig moralischen Wende wurde nicht mehr über die Ausgestaltung von Arbeit gesprochen, sondern über den Standort Deutschland und darüber, dass die Arbeitskosten zu hoch seien«, sagte Michael Sommer jüngst bei einer Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) zum Thema »Gute Arbeit«. Es ging nicht mehr um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, sondern um Rationalisierung und Profit. Die Veranstaltung sei Teil einer Reihe, mit der die SPD-Stiftung Impulse für die Wahl 2017 setzen wolle, so der FES-Vizevorsitzende und Ex-DGB-Chef.

Einen großen Erfolg der HdA-Programme stellt das Arbeitsschutzgesetz von 1996 dar, das neben der Verhütung von Arbeitsunfällen erstmalig auch die Beseitigung aller »arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren« vorschreibt. Doch die Gewerkschaften gerieten danach in die Defensive - und damit auch Fragen der Arbeitspolitik. Im Jahr 2002 forderten Klaus Pickshaus und Hans-Jürgen Urban in den »Gewerkschaftlichen Monatsheften« eine neue Humanisierungsdebatte; auch vor dem Hintergrund der Vorschläge der »Hartz-Kommission« - mit den bekannten Folgen. Daraus entstand die IG-Metall-Initiative und der jährlich erscheinende Index Gute Arbeit des DGB.

Fragen der »Humanisierung« sind aktuell. Heute brauche man »eine Art Digitalisierungsrealismus«, sagte Urban, seit 2007 Vorstandsmitglied der IG Metall, bei der FES-Konferenz. Dieser Realismus müsse auch einbeziehen, was früher im Rahmen der HdA-Programme an Rationalisierungsmaßnahmen umgesetzt worden sei. »Nicht alles was möglich ist, wird auch gemacht«, so Urban, »weil es erst durch das Nadelöhr des Profitinteresses gehen muss.« Und was nicht profitabel ist, wird nicht umgesetzt.

»Insgesamt stellt das deutsche Arbeitsschutzrecht einen rechtlichen und institutionellen Rahmen für einen ganzheitlichen Arbeitsschutz dar«, schrieben Pickshaus und Urban 2002; umgesetzt worden sei dieser jedoch »bei Weitem nicht«. Das ist bis heute so, und mit der Digitalisierung drohen einige Uhren auch wieder zurückgedreht zu werden.

Eine Lösung dieses Problems findet Historiker Müller in der Vergangenheit: Mit der umfassenden Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 1972 erhielten die Betriebsräte etwa mehr Mitsprache bei der Ausgestaltung der Arbeit, die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte und die Informationspflichten der Unternehmen wurden ausgeweitet. Letztlich war das neue Gesetz und die darin enthaltenen neuen Möglichkeiten der Ausgestaltung von Arbeit auch eine Grundlage für das HdA-Programm von 1974.

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