Wie ist der Versicherungsschutz bei einer Unfallflucht geregelt?
Kfz-Haftpflichtversicherung
Etwas Anderes gilt, wenn keine Arglist vorgelegen hat und der Unfallverursacher wenige Minuten, nachdem er den Unfall verursacht hat, von der Polizei gestellt wird.
Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Emmendingen vom 15. März 2016 (Az. 7 C 326/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Was war geschehen?
Der Mann hatte einen Unfall mit leichten Schäden verursacht und fuhr einfach weg. Seine Personalien konnten daher am Unfallort nicht festgestellt werden. Die Polizei stellte ihn jedoch kurz nach dem Unfall.
Die Haftpflichtversicherung des Mannes regulierte den Schaden in Höhe von rund 2400 Euro und nahm ihn anschließend in Regress.
Ohne Erfolg, wie das Amtsgericht entschied. Die Versicherung des Mannes konnte nicht nachweisen, dass er arglistig gehandelt hatte. Er habe nicht bewusst und gewollt seine Pflichten gegenüber der Versicherung verletzt. Er sei von einem nur sehr geringen Schaden ausgegangen.
Auch dachte er, der andere sei schuld. Außerdem habe ihn die Polizei unmittelbar nach dem Unfall gestellt. Sie habe seine Personalien aufgenommen und durch eine Alkoholkontrolle seine Fahrtüchtigkeit festgestellt.
Hätte der Mann auf die Polizei gewartet, wäre es zu derselben Unfallregulierung gekommen. Seiner Versicherung sei damit kein Schaden entstanden. Der Unfallverursacher könne deshalb nicht in Regress genommen werden. DAV/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.