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Eltern minderjähriger Flüchtlinge dürfen oft nicht nach Deutschland

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Die Bundesregierung setzt nach ARD-Recherchen eine Härtefallregelung für minderjährige Flüchtlinge nicht um. Damit sei der Nachzug von Eltern für zwei Jahre ausgeschlossen, teilte das ARD-Hauptstadtstudio mit. Immer mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bekämen nur noch sogenannten subsidiären Schutz. Eine im Februar vom Bund angekündigte Regelung, Härtefälle einzeln zu überprüfen, sei niemals Praxis geworden. Die Zahl jugendlicher Syrer, die nur noch subsidiären Schutz erhalten, sei in diesem Jahr bis Ende November auf 2263 Fälle angestiegen - nach 105 Fällen 2015, berichtet die ARD unter Berufung auf Angaben der Bundesregierung. Das Deutsche Institut für Menschenrechte wertete das Vorgehen als Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention: »Wenn ein Kind von seinen Eltern getrennt ist, besteht eine zwingende völkerrechtliche Verpflichtung, die Zusammenführung zu ermöglichen«, sagte Instituts-Mitarbeiterin Ute Sonnenberg. epd/nd

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