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Herbe Rückschläge für die CETA-Gegner

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge von Kritikern ab

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Am Bundesverfassungsgericht sind weitere Eilklagen gegen das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada gescheitert. Die Bundesregierung habe im Gegensatz zur Ansicht der Kläger die Maßgaben des Gerichts bereits umgesetzt, heißt es. Karlsruhe hatte im Oktober die Anwendung des Abkommens unter Auflagen, etwa zur demokratischen Rückbindung des Abkommens, gebilligt. Zudem müssen Bereiche, die nicht in EU-Zuständigkeit fallen, von der vorläufigen Anwendung ausgenommen bleiben.

Das Bundeswirtschaftsministerium zeigte sich erfreut: Mit CETA sei es gelungen, hohe Standards zum Wohle von Verbrauchern und Unternehmen zu realisieren, erklärte ein Sprecher von Minister Sigmar Gabriel (SPD).

Unterdessen stimmte überraschend der Umweltausschuss des EU-Parlaments für CETA. Ursprünglich hatte er eine Ablehnung anvisiert, weil das Vorsorgeprinzip nicht fest genug im Vertrag verankert sei. Kurz vor der Abstimmung waren mehrere Änderungsanträge eingegangen. AFP/nd Seiten 4 und 9

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