LINKE: NPD ist nach wie vor Rückgrat der Rechtsextremen
Jelpke hofft auf Verbot der rechtsradikalen Partei / Grüne: Kampf gegen rechts unabhängig von Entscheidung in Karlsruhe fortführen / CDU-Innenpolitiker: Parteiverbote dürfen nur ultima ratio sein
Ungeachtet der Bedenken am NPD-Verfahren hofft die LINKEN-Politikerin Ulla Jelpke auf ein Verbot der rechtsextremen Partei durch das Bundesverfassungsgericht. Die Partei sei »nach wie vor ein strukturelles Rückgrat der gewalttätigen rechtsextremen Szene«, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. »Wenn schon nicht für den Staat, so ist die NPD doch für alle, die in ihr Feindbild passen, eine reale Gefahr.«
Jelpke warnte: »Die NPD ist zwar in den letzten Jahren bei Wahlen massiv abgestürzt, aber die Gefährlichkeit einer Partei allein an ihren Wahlergebnissen festzumachen, ist kurzsichtig.« Sie formuliere Stichwörter, die von ihren Anhängern auf der Straße in Brandanschläge und Angriffe auf ihre Feindbilder umgesetzt würden. Ein Verbot »wäre auch ein Zeichen, dass unsere Gesellschaft Nazis auch nicht ansatzweise zu dulden bereit ist«.
Grüne: Kampf gegen rechts unabhängig von NPD-Verbot führen
Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic rief dazu auf, den Kampf gegen rechts auch unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anzugehen. »Aus dem NSU-Untersuchungsausschuss wissen wir, dass die Gefahr von rechts gerade von losen Strukturen ausgeht, die sich weder eine Vereins- noch eine Parteisatzung geben«, sagte Mihalic der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. »Der Verfassungsschutz befasst sich jedoch in seinen Berichten lieber mit dem Mitgliederstand der NPD - der übrigens seit Jahren stagniert - statt relevante Kenntnisse über rechtsterroristische Zellenbildung zu gewinnen.« Die mangelnde Analyse gewaltbereiter Bestrebungen sei derzeit das Kernproblem, das es zu lösen gilt bei der Bekämpfung der rechten Gefahr, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion.
CDU-Innenpolitiker: Parteiverbote dürfen nur ultima ratio sein
Der CDU-Innenpolitiker Helmut Brandt bezeichnet Parteiverbote dagegen als letztes geeignetes Mittel bezeichnet. Der Bundestag sei seinerzeit gut beraten gewesen, keinen eigenen Verbotsantrag einzubringen, sagte der Bundestagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. »Denn ein gescheitertes Verbotsverfahren birgt das große Risiko, eine Partei, die mittlerweile Gott sei Dank erheblich an Bedeutung verloren hat, unnötig aufzuwerten.« Brandt sagte, an dem Urteil werde vor allem interessant, welche neuen Maßstäbe für Parteiverbotsverfahren gesetzt würden. »Parteiverbote dürfen auch in einer wehrhaften Demokratie immer nur ultima ratio bleiben.« Er plädiere dafür, »die Hürden weiterhin hoch zu halten und die gebotene Zurückhaltung walten zu lassen«.
SPD-Innenexperte Lischka: NPD-Urteil wegweisend
Der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka nannte das anstehende Urteil wegweisend - unabhängig davon, wie die Entscheidung ausfällt. »Das erste Mal seit über 50 Jahren wird es eine Handlungsempfehlung geben«, sagte Lischka der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Eine Handlungsempfehlung dazu, was unsere Demokratie an extremistischen Auswüchsen einerseits dulden müsse und wo andererseits jene Grenze liege, die mit Blick auf unsere Verfassung und der darin enthaltenen Grundprinzipien nicht überschritten werden dürfe.
Stahlknecht: NPD-Verbotsverfahren unabhängig von Ausgang Erfolg
Für Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht ist das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD unabhängig vom Ausgang ein Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht werde bei seiner Entscheidung am Dienstag Kriterien für verfassungsfeindliche Parteien vorgeben, sagte der Unionspolitiker. Damit gebe es Jahrzehnte nach dem letzten Verbotsverfahren aktuelle höchstrichterliche Maßstäbe. Zudem habe das NPD-Verbotsverfahren dazu beigetragen, dass die Partei an Bedeutung verloren habe, weil die Mitglieder zuletzt nicht so offen agiert hätten wie zuvor. Stahlknecht und Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) werden die Entscheidung aus Karlsruhe am Dienstag (14.00 Uhr) kommentieren. Sachsen-Anhalt hatte den neuerlichen Anlauf eines Verbotsverfahrens über den Bundesrat federführend mitgetragen. Agenturen/nd
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