Prozess gegen Gruppe Freital beginnt im März
Acht Beschuldigten wird Bildung rechtsterroristischer Vereinigung vorgeworfen / Neonazis sollen Sprengstoffanschläge geplant haben
Dresden. Der Prozess gegen die extrem rechte Gruppe Freital aus Sachsen beginnt am 7. März in Dresden. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) ließ die Anklage des Generalbundesanwalts gegen acht Mitglieder der Gruppe zur Hauptverhandlung zu, wie das OLG am Dienstag in der Elbstadt mitteilte. Sie sind wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung angeklagt. Der Anklage zufolge sollen sich die sieben Männer und eine mitbeschuldigte Frau spätestens im Juli 2015 mit weiteren Gleichgesinnten mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, Sprengstoffanschläge auf Asylheime sowie auf Wohnungen, Büros und Autos von Politikern zu begehen.
Für den Prozess plant das OLG zunächst mit 62 Verhandlungstagen bis Ende September. Den Angeklagten werden mehrere konkrete Anschläge zur Last gelegt, unter anderem auf das Auto eines Stadtrats der Linkspartei, auf eine Flüchtlingsunterkunft in Freital und auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden. Der Vorwurf gegen sieben der Beschuldigten lautet auch auf versuchten Mord. Zwar sei niemand ums Leben gekommen, doch hätten die Täter den Tod ihrer Opfer billigend in Kauf genommen, heißt es in der Anklage. Weiterhin werden ihnen gefährliche Körperverletzung, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung zur Last gelegt.
Die Beschuldigten Timo S. und Patrick F., die Anfang des vorvergangenen Jahres zunächst eine sogenannte Bürgerwehr gründeten, hält die Bundesanwaltschaft für die Rädelsführer. Sie hätten »die zentrale Führungsposition« innerhalb der Vereinigung übernommen. Zudem seien sie »maßgeblich« für die Planung und Organisation der von der Gruppe verübten Anschläge verantwortlich gewesen. AFP/nd
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