Keine Befreiung
Rundfunkbeitrag
Auch wer sich in seinem Glauben durch Beiträge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk diffamiert fühlt, muss den obligatorischen Rundfunkbeitrag zahlen.
Das entschied das Verwaltungsgericht Würzburg (Az. W 3 K 14.745) und wies damit die Klage eines Mannes gegen den Bayerischen Rundfunk ab. Der Mann hatte seine Klage unter anderem damit begründet, dass einige Sendungen »insbesondere in ihrer Dramaturgie der Formulierung sowie in der Suggestion« die Religionsfreiheit verletzt hätten und auch seine Heimatregion Unterfranken in Verruf brächten.
Das Gericht lehnte die Klagepunkte des Mannes ab - darunter die vom NDR verantwortete Dokumentation »Mission unter falscher Flagge«, die sich kritisch mit Gruppierungen aus dem Spektrum evangelikaler Christen in Deutschland befasste und in evangelischen Kreisen für Empörung sorgte - und verurteilte ihn dazu, die Kosten des Verfahrens zu tragen. epd/nd
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