Bewährungsstrafe für »Rigaer 94«-Unterstützer

Sadiem Y. wurde wegen Landfriedensbruch und Körperverletzung verurteilt

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 2 Min.

Sadiem Y., genannt Balu, muss nicht noch einmal ins Gefängnis. Die Richterin verurteilte ihn zu einem Jahr und sieben Monaten Haft auf Bewährung. Auf ihn könnte allerdings eine weitere Anklage zukommen. Sadiem Y. war am 9. Juli 2016 auf einer Demonstration gegen Gentrifizierung und für das linke Hausprojekt in der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain verhaftet worden. Nach Aussagen einer Polizeizeugin soll Y. einen Polizisten durch einen Steinwurf verletzt haben.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Schlussplädoyer am Dienstag wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch, Widerstand gegen die Staatsmacht und Beleidigung von Polizisten zwei Jahre und drei Monate Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Sie sah es als nicht erwiesen an, dass es sich bei dem Angeklagten um die Person handele, die von der Polizeizeugin und ihrem Kollegen beobachtet worden war. Zudem könne der Polizist, der vor Gericht ausgesagt hatte, einen Stein abbekommen zu haben, nicht durch den von der Zeugin beobachteten Wurf getroffen worden sein, da die Wurfrichtung sich nicht mit der Position des Polizisten decke.

Später soll Y. die ihn festnehmenden Polizisten mit der Buchstabenkombination »ACAB« beleidigt haben, die für »All cops are bastards« (Alle Polizisten sind Bastarde) steht. Die Verteidigung erklärte, zum einen sei im Videobeweis nicht erkennbar, dass Y. gesprochen habe. Zum anderen sei »ACAB« eine auf die Polizei insgesamt bezogene Meinungsäußerung, die durch das Grundgesetz gedeckt sei.
»Ich habe selten ein Verfahren erlebt, bei dem sich Belastungszeugen so sehr abgesprochen haben«, sagte Verteidigerin Regina Götz. Die Polizeizeugen hatten erklärt, sich ausführlich auf den Prozess vorbereitet, nicht aber abgesprochen zu haben.

Zum Abschluss gab auch Balu selbst eine Erklärung ab. Darin wies er auf diskriminierende Äußerungen mehrerer Polizeizeugen hin, die ihn als »phänotypisch nicht deutsch« bezeichnet und ihm eine »große Nase« zugeschrieben hatten. Wie bereits seine Anwälte kritisierte auch Balu, dass die Staatsanwältin während des Prozesses mehrfach von »kriegsähnlichen Zuständen« während der Demonstration gesprochen habe.

Ein Polizist hatte die »Kiezdemo gegen Verdrängung« am 9. Juli vergangenen Jahres mit rund 2000 Teilnehmern während des laufenden Prozesses als aus Polizeisicht »bedeutendstes Ereignis des Jahres« bezeichnet. Auch das Gerichtsverfahren bezeichnete er als »bedeutend«. Die Hauptstadtmedien sahen das offensichtlich anders und blieben der Urteilsverkündung mehrheitlich fern.

Balu hatte von Juli bis Oktober in Untersuchungshaft gesessen. Seit November sitzt im Zusammenhang mit der Demonstration nun eine »Thunfisch« genannte Frau in Untersuchungshaft. Wann der Gerichtsprozess gegen sie beginnt, ist noch nicht bekannt.

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