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Überprüfung nach einem Jahr angestrebt

Neue Regelung beim Unterhaltsvorschuss tritt erst am 1. Juli 2017 in Kraft

  • Lesedauer: 2 Min.

Mit der um ein halbes Jahr verspäteten Inkraftsetzung sollen die Kommunen einen Vorlauf erhalten, um die Auszahlung der Leistungen organisatorisch und personell vorzubereiten. Allerdings forderte der Deutsche Städtetag eine Überprüfung des Kompromisses von Bund und Ländern nach einem Jahr. Denn derzeit lasse sich nicht beurteilen, ob die neuen Regelungen für die Kommunen zusätzliche Kosten verursachten.

Die geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende, die keine Unterstützung vom Partner bekommen, bedeutet im Klartext: Wie bisher schon geplant soll das Alter, bis zu dem der Staat für den Unterhalt aufkommt, wenn der Partner nicht oder nicht genügend bezahlt, von derzeit 12 auf 18 Jahre angehoben werden. Zudem soll die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre wegfallen. Die Sätze sollen je nach Alter zwischen 152 und 268 Euro monatlich liegen.

Um die Finanzierung wurde bis zuletzt gestritten. Nun kommt der Bund zu 40 Prozent für den Unterhaltsvorschuss auf, die Länder zu 60 Prozent. Bisher war das Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel. Die Reform kostet jährlich 350 Millionen Euro.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hätte sich eine rückwirkende Vereinbarung zu 1. Januar gewünscht. Auch die Deutsche Kinderhilfe kritisierte das verzögerte Inkrafttreten. Kritisch sieht das Kinderhilfswerk auch die Vereinbarung, dass der Anspruch für ältere Kinder nur wirksam wird, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Verbesserungen sollte es auch bei der Anrechnung des Kindergeldes geben.

Zudem kritisieren viele Experten, dass die Einkommensgrenze von 600 Euro vielen Alleinerziehenden nicht weiterhelfe und die Reform nicht klug vorbereitet sei, weshalb die Länder und Kommunen zögerten, Verantwortung zu übernehmen. dpa/nd

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