Minijobs im Privathaushalt dürfen bar entlohnt werden

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Vom Staat geförderte sogenannte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen dürfen im Grundsatz nicht bar bezahlt werden, wenn eine steuerliche Förderung angestrebt wird. Vielmehr soll ein Banknachweis geführt werden, um die illegale Beschäftigung in deutschen Privathaushalten einzudämmen. Doch unklar war bisher, ob die jährlich mit bis zu 510 Euro geförderten sogenannten Minijobs ebenfalls nur unbar entlohnt werden dürfen.

Nach Auskunft der Bundesregierung auf die Anfrage eines Bundestagsabgeordneten besteht nunmehr Klarheit in dieser Frage: Danach gilt das Barzahlungsverbot bei geringfügigen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen nicht. Die Bescheinigung der Minijob-Zentrale, der deutschen Einzuggs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen, ist hier für den Arbeitgeber als Nachweis einer regulär versteuerten Tätigkeit ausreichend (siehe dazu auch Bundestags-Drucksache 18/51, Seite 35).

Jobs im Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern nehmen deutlich zu

Trotz Einführung des Mindestlohns vor zwei Jahren ist die Zahl regulärer Jobs im Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern um fast vier Prozent gestiegen. Mitte 2016 waren in den Hotels und Gaststätten des Landes 36 700 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und damit gut 1300 mehr als zwei Jahre zuvor. Besonders hoch war der Zuwachs in der Branche in Rostock mit +8,3 Prozent. Insgesamt wuchs in dem genannten Zeitraum im Nordosten die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um knapp zwei Prozent auf rund 559 000.

Tipps zur Qualifikation zum Fachwirt

Wer seinen Fachwirt im Bereich Dienstleistungs-Fachwirt macht, kommt nicht drum herum: Bevor man zum handlungsfeldspezifischen Prüfungsteil bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) antreten darf, muss man den ersten Prüfungsteil bestanden haben. Zu diesen Fachwirten zählt zum Beispiel der Fachwirt im Gastgewerbe, der Industrie-, Musik-, Sport-, Technische Fachwirt, Veranstaltungs- und Wirtschaftsfachwirt.

Die IHK-Prüfung der Dienstleistungs-Fachwirte be- steht aus zwei Prüfungsteilen: die wirtschaftsbezogene Qualifikation und die handlungsfeldspezifische Qualifikation. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die jeweils zuständige IHK.

Die ebam Akademie bietet die Vorbereitung auf den wirtschaftsbezogenen Teil als Wochenendkurs an. Im Zeitraum von etwa sechs Monaten werden die Bewerber nach dem Rahmenlehrplan der IHK auf die Prüfung vorbereitet.

Ratgeber: Nebenberuflich selbstständig tätig

Ein zweites Einkommen nach Feierabend erarbeiten sich Millionen Menschen in Deutschland als ihr eigener Chef. Als freie Autoren etwa, im Handwerk oder mit kleineren Onlineshops sind sie nebenberuflich selbstständig. Dafür brauchen sie neben einer Geschäftsidee auch einiges Know-how. Denn Selbstständige müssen zum Beispiel Stundensätze kalkulieren, Material und Arbeitsmittel finanzieren, Kunden werben und Buchführung betreiben.

Beim Einstieg hilft der Ratgeber »Nebenberuflich selbstständig - Steuern, Recht, Finanzierung, Marketing« der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch vermittelt das kaufmännische, steuerliche und rechtliche Basiswissen für das zweite berufliche Standbein. Es erläutert Rahmenbedingungen rund um die Selbstständigkeit im Bereich der freien Berufe sowie in Handwerk und Gewerbe und gibt Tipps, worauf bei Bankgeschäften oder Kreditaufnahme zu achten ist. Auch Besonderheiten im nebenberuflichen Bereich werden erläutert.

Antworten auf Fragen zu Haftungsrisiken, Sozialversicherung und Altersvorsorge sowie ein Überblick über die Steuerregelungen für Selbstständige runden das Informationspaket ab. Agenturen/nd

Der Ratgeber hat 160 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro. Bestellungen im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder telefonisch unter (0211) 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

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