Eine halbe Milliarde Schadenersatz
Mecklenburg-Vorpommern: Wirtschaftsprüfer wegen Gutachten zu P+S-Werften vor Gericht
Schwerin. Viereinhalb Jahre nach der millionenschweren Pleite der P+S-Werften in Wolgast und Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) startet der Prozess gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Die Zivilkammer des Landgerichtes Hamburg verhandelt am 2. März erstmals über eine Klage des P+S Insolvenzverwalters Berthold Brinkmann, der gegenüber KPMG Schadensersatzforderungen in Höhe von 514 Millionen Euro geltend macht. Die vom Gericht angeforderten Stellungnahmen lägen vor, sagte ein Gerichtssprecher.
Brinkmann wirft der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die in der Vergangenheit mehrere Gutachten zur Sanierungsfähigkeit der angeschlagenen Werften erstellt hatte, Pflichtverletzung vor. KPMG habe Mitte Dezember 2009 den schon damals angeschlagenen Werften in einem Gutachten Sanierungsfähigkeit attestiert und wider besseren Wissens an der positiven Sanierungsaussage noch über zwei Jahre lang festgehalten, heißt es in Brinkmanns Zwischenbericht für die Gläubiger.
Vor der ersten öffentlichen Verhandlung wollte sich der Insolvenzverwalter nicht erneut zur Klage äußern. Auch KPMG schweigt. Zu laufenden Verfahren äußere man sich nicht, sagte eine Sprecherin.
Allein das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte auf Grundlage unter anderem der KPMG-Expertisen Bürgschaften und Garantien in Höhe von 271,1 Millionen Euro übernommen und musste dafür auch einstehen. Das Land ist Hauptgläubiger der Werften. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtags hatte den Wirtschaftsprüfern eine erhebliche Mitschuld an den hohen Verlusten gegeben.
Nach Einschätzung des Insolvenzverwalters hat KPMG bereits Mitte Dezember 2009 fehlerhafte Aussagen zur Sanierungsfähigkeit der Werften getroffen. Auf Grundlage dieses Gutachtens hätten die damaligen Werften-Geschäftsführer auf die bereits Ende Dezember 2009 angekündigten Insolvenzanträge verzichtet und die Werften bis zum Insolvenzantrag am 29. August 2012 fortgeführt. Mit der Klage macht Brinkmann den Schaden aus der Differenz der Überschuldung zwischen Dezember 2009 und Sommer 2012 geltend. Seinen Berechnungen zufolge war die Überschuldung in diesem Zeitraum, den KPMG mit weiteren positiven Gutachten begleitete, von 20 auf 534 Millionen Euro angewachsen.
Die Landtagsopposition hatte die CDU/SPD-Landesregierung aufgefordert, ebenfalls gegen KPMG zu klagen. Das Land habe auf Grundlage dieser fehlerhaften Sanierungsgutachten seine Bürgschaften ausgereicht, sagte die LINKE-Abgeordnete Jeannine Rösler. Die Regierung sei auch heute noch in der Pflicht, alles dafür zu tun, dass der Schaden für das Land minimiert werde.
Wie ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte, soll zunächst der Prozessverlauf zur Brinkmann-Klage abgewartet werden. Mögliche Ansprüche des Landes gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aber blieben gewahrt, hieß es. Der exakte Verlust für das Land kann nach Angaben des Finanzministeriums erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens genau beziffert werden. dpa/nd
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