Und plötzlich Großalarm im Vorgarten
Bayern: Wenn Kriminelle falsche Notrufe absetzen
Der »Drachenlord« ist live auf Youtube - und richtig sauer. Einen Moment zuvor war der junge Mann aufgestanden und hinausgegangen, es hatte an der Tür geklingelt. Jetzt kommt er wieder vor die Kamera - und wütet. »Ihr lieben Hater«, schreit er. »Die haben jetzt hier einen Großalarm ausgerufen, wegen Brand. Ihr glaubt doch nicht, dass ihr damit davonkommt?« Der »Drachenlord« sollte recht behalten. Sein Fall landete als erster dieser Art in Deutschland vor Gericht.
Der junge Franke ist ein Opfer von Swatting - bei ihm brennt es in dieser Nacht überhaupt nicht. Beim Swatting täuscht jemand einen Notfall vor und schickt einem anderen die Polizei ins Haus. Der Begriff kommt von SWAT, der US-amerikanischen Spezialeinheit »Special Weapons and Tactics«.
So militarisiert wie die US-Kollegen kommt die deutsche Polizei zwar nicht vorbei. Aber immerhin: 110 Feuerwehrleute in 20 Wagen, zwei Streifenwagen und zwei Rettungswagen rasten im Juli 2015 zu dem Haus in Mittelfranken, in dem der »Drachenlord« wohnt. In einem Ort mit etwa 50 Einwohnern. Der Mann, der auf der Video-Plattform Youtube unter seinem sagenhaften Nutzernamen rund 41 000 Menschen um sich versammelt, mag Aufmerksamkeit. Im Internet. Aber von der Aufregung im Dorf war er dann doch »entsprechend mitgenommen«, sagt Staatsanwältin Andrea Reuß.
Sie arbeitet bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), der Spezial-Staatsanwaltschaft für Internetkriminalität in Bamberg. Reuß hat in dem Fall ermittelt - und zum ersten Mal bundesweit einen Swatting-Täter vor Gericht gebracht. Der 25-Jährige wurde zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt, unter anderem wegen des Missbrauchs von Notrufen.
Ob die ZCB in weiteren Swatting-Fällen ermittelt, wollen Reuß und Oberstaatsanwalt Matthias Huber von der ZCB nicht sagen. Aber in Deutschland gebe es nur wenige Fälle dieses Ausmaßes. »Bei uns funktioniert Swatting nicht so wie in den USA«, sagt Huber. Es stürmten hierzulande nicht gleich massiv bewaffnete SWAT-Teams ein Haus. »Hier schaut immer erstmal eine Streife vorbei.« Deshalb sei Swatting in Deutschland nicht so populär. Bisher.
Der »Drachenlord« will Aufmerksamkeit und macht dafür Youtube-Videos. Manchmal zeigt er sich live. Dabei zieht er auch viel Hass auf sich. Der Zuschauer, der ihm letztlich die Rettungskräfte auf den Hals hetzte, war gerne im anonymen Teil des Internets aktiv - und nutzte ihn für viel Illegales. Volksverhetzung etwa, Verbreitung von Kinder- und Tierpornografie oder Ausspähen von Daten.
Swatting ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand; auf den Missbrauch von Notrufen steht maximal ein Jahr Haft. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hält es jedoch für denkbar, für Taten wie Cybermobbing, Hatespeech oder Sexting neue Straftatbestände zu schaffen. »Das sollten wir schon überlegen.« Es brauche zeitgemäße Werkzeuge, wesentlich dafür sei auch die Vorratsdatenspeicherung.
Den 25 Jahre alten Täter hat es in jener Nacht wohl auch gereizt, dem »Drachenlord« im Livestream dabei zuzusehen, wie er sich ärgert. Wie viele andere denkt er, er könne sich im Netz verstecken. Doch er irrt. Auf welche Weise genau Staatsanwältin Reuß die Vorwürfe gegen ihn bestätigt hat, sagt sie nicht. Nur: »Mit Fleiß und ein bisschen Glück.« Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung im Dezember: Es sei erschreckend, wie jemand andere Leute mobbt, beleidigt und ihre Existenz gefährdet, nur damit er selbst einmal kräftig lachen kann. dpa/nd
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