Polizist kommt nach Schlag auf Demonstrant straflos davon
Landgericht Chemnitz verurteilt Beamten wegen Körperverletzung, spricht aber lediglich Verwarnung mit Strafvorbehalt aus
Auch in Chemnitz marschierte Pegida auf. Im Februar 2015 stellten sich dem »Cegida«-Marsch rund 150 Gegendemonstranten in den Weg. Ein damals 16-jähriger Antifaschist wurde von der Polizei wegen Vermummung festgenommen. Zwei Beamte führen ihn ab und wenden dabei den »Kreuzkesselgriff« an, der den Oberkörper tief nach unten drückt, sodass sich der junge Mann kaum rühren kann. Trotzdem schlägt ihm der Bereitschaftspolizist Tim R. in die Magenkuhle. Der Aktivist sackt zusammen.
Das Geschehen wurde gefilmt und das Video ins Netz gestellt. 2015 sorgte es für Empörung. Am Donnerstag wurde der Polizist nun vor dem Landgericht Chemnitz wegen Körperverletzung im Amt schuldig gesprochen – eine Strafe wurde ihm jedoch nicht auferlegt, sondern lediglich eine »Verwarnung mit Strafvorbehalt« ausgesprochen. Das bedeutet, dass die zuvor vom Amtsgericht angesetzte Geldstrafe von 3900 Euro lediglich als Verwarnung aufrecht erhalten bleibt. Sprich: Der Polizist muss nichts zahlen.
Im November 2015 hatte das Amtsgericht Chemnitz den Beamten wegen Körperverletzung im Amt zu der Geldstrafe verurteilt. Es kam zur Berufung und das Landgericht Chemnitz hob das Urteil nicht nur auf, sondern entschied auf Freispruch. Das Oberlandesgericht wiederum gab der Revision der Staatsanwaltschaft statt und verwies den Fall zurück an das Landgericht Chemnitz. Und dieses entschied sich nun für den halbgaren Mittelweg. Die Begründung: Der »Schockschlag« in den Bauch sei zwar unverhältnismäßig gewesen. Der Angeklagte habe mit der Festnahme jedoch seinen »gesetzlichen Auftrag« ausgeführt, da bei Vermummung die Personalien aufgenommen werden müssten, um sie als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können, argumentierte der Richter laut »MDR Sachsen«.
Der Polizist war bereits zuvor durch Gewalttätigkeit aufgefallen. 2014 soll er einen Chemnitzer bei einer Personalienkontrolle geschlagen haben. Ein Gericht verurteilte ihn wegen Körperverletzung. Das jetzige Urteil ist nicht rechtskräftig – noch können Staatsanwaltschaft und Angeklagter Revision einlegen.
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