Umsetzen statt Verschleppen

Martin Kröger 
fordert eine Übernahme des Volksbegehrens

  • Lesedauer: 2 Min.

Über acht Monate hat die Senatsinnenverwaltung gebraucht, um das Volksbegehren Fahrrad rechtlich zu prüfen. So lange wurde noch kein Volksbegehren vorher vom Senat untersucht. Durch diese - man kann es nicht anders sagen - Verschleppung ist das ursprüngliche Ansinnen der Initiative, parallel zur Bundestagswahl einen Volksentscheid abzuhalten, inzwischen obsolet geworden. Dabei haben Beispiele aus der Vergangenheit wie etwa der knapp gescheiterte Volksentscheid zur Energie gezeigt, dass zum Erreichen des nötigen Quorums eine parallel stattfindende Wahl ausschlaggebend sein kann.

Besser spät als nie kann man die nun vorliegende rechtliche Klarstellung kommentieren. Dass der Senat aber so lange brauchte, um festzustellen, dass das Land Berlin nicht befugt ist, die gewünschten Fahrradstraßen zu bauen, ist schwer nachvollziehbar. Schließlich hat ein entsprechendes Gutachten das bereits vor geraumer Zeit angedeutet. Und dass die Initiative mehrfach vertröstet wurde und den Klageweg beschreiten musste, ist für die Innenverwaltung ebenfalls kein Ruhmesblatt.

Das Volksbegehren Fahrrad jetzt als nicht zulässig zu qualifizieren, wird natürlich nicht das Ende der Initiative sein. Die wackeren Streiter um Heinrich Strößenreuther werden ihren Entwurf nachbessern. Dann geht das Volksbegehren in die nächste Stufe. Rund 270.000 Unterschriften muss die Initiative dann für eine landesweite Abstimmung sammeln. Davon, dass sie das schafft, ist auszugehen. Und auch ein erfolgreicher Volksentscheid ist den Machern zuzutrauen.

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