Klage nach DDR-Haft abgewiesen
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines mutmaßlichen Stasi-Informanten abgewiesen. Der Mann, der in der DDR 14 Monate im Gefängnis saß, hatte sich gegen die Rückforderung einer Entschädigung für politische Häftlinge gewehrt. In Straßburg blieb er damit erfolglos, wie aus einem Urteil vom Donnerstag hervorgeht. Der Kläger musste die Haft-Entschädigung, die er von der Bundesrepublik erhalten hatte, zurückzahlen. Denn in Stasi-Unterlagen waren handschriftliche Berichte von ihm und eine Verpflichtungserklärung gefunden worden. dpa/nd
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