Clausnitzer Flüchtlings-Blockierer müssen nicht vor Gericht
Strafverfahren wegen Nötigung wurde gegen Geldstrafe eingestellt / Hauptverhandlung abgesagt
Freiberg. Die rechten Blockierer eines Flüchtlingsbusses im sächsischen Clausnitz müssen nicht mehr vor Gericht. Das Amtsgericht Freiberg hat am Montag die geplante Hauptverhandlung gegen zwei Männer abgesagt und das Strafverfahren wegen Nötigung vorläufig eingestellt. Die Angeklagten müssen im Gegenzug bis Juli jeweils 2400 beziehungsweise 1900 Euro an die Diakonie in Freiberg zahlen.
Die Angeklagten sollen im Februar vergangenen Jahres einen Reisebus, der Flüchtlingsfamilien zu einer Unterkunft in Clausnitz bringen sollte, an der Weiterfahrt gehindert haben, indem sie die Straße mit ihren Wagen blockierten. Rund 100 Rassisten beteiligten sich an der Blockade und bepöbelten die Flüchtlinge aus dem Bus lautstark. Dabei riefen sie Parolen wie »Wir sind das Volk«. Erst nach Stunden konnten die Flüchtlinge, darunter Frauen und Kinder, zu ihrer Unterkunft im Ortsteil Clausnitz gebracht werden.
Im Internet kursierte ein Video, das den Einsatz der Polizei in ein fragwürdiges Licht rückte. Zu sehen war, wie Polizisten Menschen offensichtlich mit Zwang aus dem Bus holten und in ein Haus brachten. Ein Beamter setzte dazu bei einem Jungen einen Klammergriff ein, während draußen die Menge johlte. Die Maßnahmen der Polizei seien in »ihrer Art und Weise absolut verhältnismäßig« gewesen, hatte der Chemnitzer Polizeipräsident Uwe Reißmann dazu erklärt. Diese Sicht hatte auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) übernommen. Das Verfahren gegen zwei an der Aktion beteiligte Polizeibeamte war bereits im Juni vergangenen Jahres eingestellt worden.
Die jetzigen Angeklagten teilten nach Gerichtsangaben mit, dass ihre Zustimmung kein Schuldeingeständnis darstelle. Sie geschehe »aus prozessökonomischen Gründen und in Anbetracht der medialen Prangerwirkung«, die das Verfahren mit sich bringe. Die ab Dienstag zunächst geplanten sechs Verhandlungstage wurden aufgehoben.
Das Gericht verwies seinerseits auf die mögliche Einstellung des Verfahrens, sofern »die Auflage geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht«. Obwohl das Geschehen in Clausnitz vom Februar 2016 große öffentliche Wirkung gehabt habe, habe das Gericht einzig und allein die konkrete vorgeworfene Handlung eines jeden Angeklagten zu beurteilen.
Zuvor hatte bereits eine dritte Angeklagte den Strafbefehl akzeptiert und ihren Einspruch zurückgenommen. Die verhängte Geldstrafe von 1600 Euro ist damit rechtskräftig. nd mit Agenturen
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