Menschenrechtsgericht stützt Kirchensteuer für Konfessionslose
Straßburg. Konfessionslose können weiterhin über ihren Ehepartner an der Kirchensteuer beteiligt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat an der deutschen Regelung nichts auszusetzen, wie die Richter am Donnerstag in Straßburg entschieden. Selbst wer keiner Konfession angehört aber mit einem Kirchenmitglied verheiratet ist und eine Zusammenveranlagung der Einkommensteuer beantragt, zahlt in Deutschland unter Umständen indirekt eine Kirchensteuer. Die Kläger hielten das für eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit. dpa/nd
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