Sicher in der Wohngemeinschaft - eine für alle?
Hausratversicherung
Doch wie ist der Hausrat einer Wohngemeinschaft versichert? Die Württembergische Versicherung (W&W) gibt Tipps.
Um Kosten zu sparen, entscheiden sich immer mehr Studenten beim Auszug aus dem Elternhaus für eine Wohngemeinschaft (WG). Kommt es zu Schäden am Hausrat einer WG, etwa durch Feuer, Einbruch, Raub, Wasser oder Sturm, haften generell die Hauptmieter. Um die finanziellen Folgen zu minimieren, empfiehlt es sich, in der WG über eine Hausratversicherung zu sprechen.
Grundsätzlich umfasst diese sämtliche Gegenstände, die im Haushalt genutzt werden oder der Einrichtung dienen wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie dem Versicherungsnehmer gehören oder nicht. Ausgeschlossen ist jedoch das Eigentum von Untermietern.
Es ist daher ratsam, vor Abschluss einer Hausratversicherung in den Mietvertrag zu schaue: Sind alle WG-Bewohner als gleichberechtigte Mieter aufgeführt? Oder ist ein einzelnes WG-Mitglied als Hauptmieter genannt? Steht nur eine Person als Hauptmieter im Mietvertrag und alle anderen sind Untermieter, ist es empfehlenswert, dass diese jeweils eine eigene Hausratversicherung für ihr Zimmer abschließen. Denn eine durch den Hauptmieter abgeschlossene Versicherung umfasst nicht deren Gegenstände.
Dabei gilt es zu beachten, dass in die Versicherung der Untermieter auch alle Wertgegenstände aufgenommen werden, die zwar dem jeweiligen Untermieter gehören, jedoch in einem Gemeinschaftsraum stehen, wie etwa ein Kühlschrank oder eine Waschmaschine.
Sind alle Bewohner im Mietvertrag aufgeführt, kann auch eine gemeinschaftliche Versicherung abgeschlossen werden. Hier sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag beim Wechsel einzelner WG-Bewohner angepasst werden kann.
Für Studenten sollten sich vorab erkundigen, ob für sie noch ein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Eltern besteht. Kinder, die zum Studium oder zur Ausbildung vorübergehend in einer WG wohnen, sind in der Regel kostenfrei über die Hausratversicherung der Eltern versicherbar. Der Versicherer sollte vorab über Änderungen der Wohnsituation informiert werden. Der Versicherungsschutz über die Eltern erlischt, sobald die Kinder einen eigenen Hausstand gründen. W&W/nd
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