Übernehmen Krankenkassen die Kosten?

Zeckenimpfung

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Die Kosten für eine FSME-Impfung werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen, daher lohnt es sich in der Regel, bei dem eigenen Versicherer einmal nachzufragen. In Deutschland bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss auf Basis der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts, welche Impfungen Krankenkassen als Pflichtleistungen übernehmen.

Im Falle von FSME empfiehlt die STIKO jenen Menschen eine Impfung, die in einem FSME-Risikogebiet leben oder sich dort aufhalten. Daher untergliedern Krankenkassen die FSME-Impfung in zwei Kategorien, was Auswirkungen auf die Kostenübernahme haben kann: die Schutzimpfung und die Reiseschutzimpfung.

Schutzimpfung in FSME- Risikogebieten und bei besonderen Berufsgruppen

Bei Menschen, die in einem FSME-Risikogebiet leben, übernehmen die Krankenkassen in der Regel die vollen Kosten im Sinne einer Schutzimpfung. Zu den deutschen FSME-Risikogebieten zählen weite Teile Bayerns und Baden-Württembergs sowie Regionen in Südhessen und Thüringen.

Auch bei einigen Berufsgruppen ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, sich durch einen Zeckenstich mit FSME-Viren zu infizieren, beispielsweise bei Förstern, Landwirten oder Baumkletterern. In diesen Berufen ist es wahrscheinlich, dass der Impfling nicht selbst für die Kosten aufkommen muss, da der Arbeitgeber in die Pflicht genommen wird - unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in einem FSME-Risikogebiet wohnt oder nicht.

Kostenübernahme der Reiseschutzimpfung von Kasse zu Kasse verschieden

Für Reiseschutzimpfungen besteht laut Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kein verpflichtender Leistungsanspruch. Allerdings kommen viele Krankenkassen ihren Versicherungsnehmern entgegen: Einige Versicherer zahlen die FSME-Impfung auch als Reiseschutzimpfung komplett.

Andere Krankenkassen bieten die Möglichkeit, die FSME-Impfung für Urlauber über eine Satzungsleistung zu bezuschussen. Meist müssen nach der Impfung das Rezept, die Quittung aus der Apotheke und die Rechnung des Arztes bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden. Das bedeutet, dass die Kosten für den Impfstoff erst einmal aus der eigenen Tasche vorgestreckt werden müssen. Andere Krankenkassen bieten auch eine dritte Variante: Sie beteiligen sich mit einem jährlichen Zuschuss an Reiseschutzimpfungen, worüber auch die FSME-Impfung abgerechnet werden kann. Da die Kostenübernahme so unterschiedlich geregelt ist, lohnt sich ein klärender Anruf bei der eigenen Krankenkasse.

Wann ist der richtige Zeitpunkt der Impfung?

Zecken werden aktiv, sobald es an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen 7 Grad Celsius warm oder wärmer ist. In Deutschland reicht die Zeckensaison deshalb in der Regel von Februar bis Oktober. Der Beginn oder das Ende der Saison kann sich bei entsprechenden Temperaturen aber auch verschieben.

Der Impfschutz sollte daher bestenfalls das gesamte Jahr über bestehen. Mit dem Aufbau des Impfschutzes kann jederzeit begonnen werden. Für einen mehrjährigen Impfschutz werden drei Impfungen in einem festgelegten Zeitraum über mehrere Monate benötigt. Danach erfolgt eine regelmäßige Auffrischung. Steht die Zeckensaison unmittelbar bevor, kann auch kurzfristig ein Impfschutz für die aktuelle Saison aufgebaut werden. Bei Fragen helfen Ärzte gerne weiter.

Vorsorge beginnt aber schon vor der FSME-Impfung

Wer viel in der Natur unterwegs ist, sollte sich neben der Impfung auch mit anderen Vorsorgemaßnahmen gegen Zecken vertraut machen: Möglichst lange, hautbedeckende Kleidung tragen, Hosen in die Socken stecken und nach Ausflügen ins Grüne den eigenen Körper gründlich nach Zecken absuchen sind die vorbeugenden Maßnahmen, die selbstverständlich sein sollten. Wird ein Stich entdeckt, sollte die Zecke schnellstmöglich mit einer Zeckenkarte oder Zeckenpinzette entfernt werden. Pfizer/nd

Mehr über die richtige Zeckenentfernung erfahren Sie unter www.zecken.de

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