London soll zahlen
EU-Papier mit Forderungen auch zum Status von EU-Bürgern im Königreich
Brüssel. Bevor Großbritannien die Europäische Union verlässt, soll es nach den Vorstellungen der EU-Kommission seine Schulden bei der EU in Euro begleichen. »Ein ordentlicher Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union erfordert die Regelung der finanziellen Verpflichtungen, die vor dem Austrittstermin eingegangen wurden«, heißt es in einem Verhandlungspapier der EU-Kommission, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Diese Verpflichtungen sollten angesichts der Kursschwankungen des britischen Pfund »in Euro festgelegt werden«. Sie könnten auf mehrere Jahre verteilt zurückgezahlt werden, heißt es in dem Papier.
Die Höhe der britischen Schulden bei der EU werden darin aber nicht beziffert. In der Vergangenheit hatten EU-Vertreter von 60 Milliarden Euro gesprochen. In London wurde diese Einschätzung zurückgewiesen und die Schulden mit etwa 20 Milliarden Euro angegeben. In dem Papier, in dem es um die voraussichtlichen »Schlüsselelemente« der auf zwei Jahre angesetzten Brexit-Verhandlungen geht, wurde auch das Ziel einer Übereinkunft über die künftigen Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien und von Briten in der EU genannt.
Statt einen Stichtag festzulegen, sollten diese Rechte »auf Lebenszeit der Betroffenen« gelten, heißt es in dem Papier. Außerdem solle die Absprache nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für ihre Angehörigen gelten - unabhängig, ob ihr Zuzug vor oder nach dem Brexit erfolgt.
Die Staats- und Regierungschefs der 27 übrigen EU-Länder wollen am 29. April bei einem Gipfel in Brüssel die Ausrichtung der Brexit-Verhandlungen festlegen. Genauere Leitlinien sollen am 22. Mai beschlossen werden. Bei der Abschlussrechnung der EU an London und dem künftigen Status von EU-Bürgern in Großbritannien werden besonders schwierige Verhandlungen erwartet.
In Erwartung von Streitigkeiten wird in dem Papier »eine institutionelle Struktur« gefordert, die »eine wirksame Umsetzung der Verpflichtungen in dem Abkommen sicherstellen« soll. Der Vorrang des Europäischen Gerichtshofs solle dabei weiter gelten. AFP/nd
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