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Soldaten im Freibad

Umstrittene Gesundheitskurse bei der Bundeswehr

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Während der Dienstzeit für den Stadtmarathon trainieren oder im Freibad schwimmen: Sind die Angebote bei der Bundeswehr sinnvolle Gesundheitsvorsorge oder Verschwendung von Steuergeldern? Der Bundesrechnungshof monierte am Dienstag den möglichen Arbeitszeitausfall durch das Recht auf den Besuch von Gesundheitskursen. Das Verteidigungsministerium von Ursula von der Leyen (CDU) wies die Kritik zurück. SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles sprang der Kollegin zur Seite und verteidigte das Gesundheitsangebot.

Nach Angaben des Bundesrechnungshofs können seit 2016 alle Beschäftigten der Bundeswehr in der Arbeitszeit bis zu zwei Stunden wöchentlich an Gesundheitskursen teilnehmen. Als Schwerpunkt werden Krafttraining, Gymnastik und Rückenkurse angeboten. Daneben gibt es aber auch Angebote zur Vorbereitung auf einen Stadtmarathon oder offene Schwimmzeiten im Freibad.

Die Prüfer kritisierten nun, das zuständige Bundesverteidigungsministerium habe »keinen Überblick, wie viel Arbeitszeit durch die Kursteilnahme entfällt und welche Kosten damit verbunden sind«. Die Bundeswehr nehme Arbeitszeitausfall »von mehreren tausend Stellen« hin, hieß es weiter.

Das Verteidigungsministerium reagierte irritiert auf die Anmerkungen der Prüfer: »Wir sparen nicht an der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unserer Soldatinnen und Soldaten«, erklärte eine Sprecherin. Betriebliches Gesundheitsmanagement und Prävention gehörten zur modernen Arbeitswelt dazu und seien »ein wesentlicher Aspekt im Rahmen der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrages der Bundeswehr«. AFP/nd

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