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Gesetz gegen Zwei-Klassen-Internet verabschiedet

Bei Verstößen gegen die Netzneutralität drohen Konzernen empfindliche Bußgelder

  • Moritz Wichmann
  • Lesedauer: 3 Min.

Eine Bevorzugung einzelner Internetnutzer, die dafür mehr Geld zahlen, während viele Deutsche überhaupt nicht die Bandbreite beim Surfen im Internet erhalten, die ihnen eigentlich zusteht: Das soll es in Zukunft nicht mehr geben. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet.

Damit wollen die Parlamentarier unter anderem EU-Vorgaben zur sogenannten Netzneutralität umsetzen. Netzneutralität bedeutet, dass Internetprovider alle Datenpakete gleichberechtigt durch ihre Leitungen schicken müssen. Damit soll verhindert werden, dass bestimmte Onlineangebote unfair bevorteilt werden und das entsteht, was Kritiker ein «Zwei-Klassen-Internet nennen.

In der Vergangenheit gab es immer wieder den Vorwurf, dass Internetanbieter mit ihren Angeboten gegen das Prinzip der Netzneutralität verstoßen. So wurde im Februar bekannt, das Vodafone den Zugang zu bestimmten Websites bei drohender Netzüberlastung drosselt, bei anderen jedoch nicht. Das ist vorübergehend erlaubt an Tagen mit hoher Netzauslastung. Trotzdem teilte die Bundesnetzagentur mit, sie werde die Praxis von Vodafone überprüfen.

Auch beim neuen Mobilfunktarif »StreamOn« der Telekom gab es Kritik von Netzaktivisten. Wenn Nutzer der Tarife bei bestimmten Streaming-Diensten Filme oder Musik streamen, werden die dabei verbrauchten Daten nicht auf das verfügbare Datenvolumen angerechnet. »Zero-Rating« heißt diese Praxis. Doch nur Nutzer teurer Internettarife können diese Funktion aktivieren. Auch hier hat sich mittlerweile die Bundesnetzagentur eingeschaltet.

Auch in den USA gibt es seit geraumer Zeit eine politische Auseinandersetzung um die Gleichbehandlung im Internet.

In Deutschland können nun in Zukunft Bußgelder bis zu 500.000 Euro fällig werden, wenn Unternehmen gegen das Prinzip der Netzneutralität verstoßen. Strafen von bis zu 100.000 Euro drohen darüber hinaus, wenn die tatsächliche Datenübertragungsrate geringer ist als die vertraglich vereinbarte Bandbreite.

Auch das ist ein Problem in Deutschland: Nur zwölf Prozent aller Festnetzinternetanschlüsse und nur fünf Prozent aller Mobilfunkanschlüsse erreichen aktuell die Maximalgeschwindigkeit mit denen sie beworben werden. Das stellte die Bundesnetzagentur bei einer Überprüfung von 160.000 Anschlüssen Ende März fest.

Bei der Abstimmung am Donnerstag enthielten sich die Abgeordneten der Linkspartei, während die der Grünen gegen das Gesetz stimmten, weil dieses nicht weit genug gehe. Das beim »StreamOn«-Angebot der Telekom praktizierte Zero Rating etwa bleibe weiterhin erlaubt und die Kontrollpflichten der Bundesnetzagentur seien lax, bemängeln Kritiker. Mit Material von dpa

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