Keine Abstimmung über den Tod

Studie: Türkei-Referendum kann in Deutschland verboten werden

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Berlin. Die Bundesregierung kann einem Rechtsgutachten zufolge eine türkische Volksabstimmung in Deutschland über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei unterbinden. Das berichtet die »Saarbrücker Zeitung« unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Grundsätzlich müsse jede Abstimmung eines anderen Staates in Deutschland von diesem zuvor beantragt und von der Bundesregierung genehmigt werden. Wenn es um »unverbrüchliche verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Rechtsstandards« gehe, sei sogar eine »Versagungspflicht« der Bundesregierung denkbar.

Zuletzt konnten die in Deutschland lebenden wahlberechtigten Türken über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei abstimmen. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte anschließend ein weiteres Referendum zur Todesstrafe ins Gespräch gebracht. Nach türkischem Recht wären auch im Ausland lebende Türken stimmberechtigt. Dagegen regt sich in Deutschland parteiübergreifend Widerstand.

Der Vorsitzende des Europa-Ausschusses des Bundestages, Gunther Krichbaum (CDU), sagte der Zeitung, man könne zwar nicht mit Polizeigewalt in Botschaften eindringen, um ein solches Referendum zu verhindern. »Aber wir sollten alles unternehmen, um es zu erschweren.« Der Grünen-Abgeordnete Özcan Mutlu sagte der dpa, die Bundesregierung müsse der türkischen Regierung »bereits jetzt und unmissverständlich klarmachen, dass sie ein Referendum zur Wiedereinführung des Todesstrafe in Deutschland nicht genehmigen wird.« dpa/nd

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