AfD will »extra 3«-Satiriker verklagen

Christian Ehring bezeichnete Spitzenkandidatin Weidel als »Nazi-Schlampe« / Rechtsaußenpartei kündigt rechtliche Schritte an

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Es ist noch keine zwei Wochen her, da rief die neue Spitzenkandidatin der AfD, Alice Weidel, auf dem AfD-Parteitag in Köln ihren Anhängern entgegen: »Die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte«. Der Satiriker Christian Ehring griff diese Forderung dann sogleich auf und nahm Weidel beim Wort: »Jawoll«, sagte er in der NDR-Sendung »extra 3«, »Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht.«

Eine derart konsequente Umsetzung ihrer Forderung war der AfD dann aber offensichtlich doch zu viel. Medienberichten zufolge plant die Partei nun eine Klage gegen Ehring. Sie sieht in der satirischen Äußerung eine Verletzung der »Persönlichkeitsrechte von Alice Weidel«, Ehrings Äußerung sei »beleidigend und verleumderisch« heißt es. Derartige diffamierende Äußerungen scheinen nur der AfD selbst vorbehalten zu sein, die legte nämlich sogleich nach: »Wir gehen dagegen juristisch vor«, twitterte Pressesprecher Christian Lüth. »Das wird teuer für diesen GEZ-Primitivling.«

Ob es jedoch wirklich dazu kommt, ist fraglich. Laut »Spiegel«-Informationen hat die Rechtsaußenpartei den Fall nun zunächst ihrem Medienanwalt zur Prüfung vorgelegt. Lüth geht jedoch davon aus, »dass wir gegen Herrn Ehring klagen werden«. Nun ist man solch lauten Töne von der AfD zwar gewöhnt, eine derartige Empörung über eine satirische Äußerung seitens einer Partei, die sich angeblich gegen jegliche »Denk- und Sprachverbote« einsetzt, überrascht dann aber doch.

Zumal der Fall stark an den Streit zwischen Jan Böhmermann und dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan erinnert, bei dem sich die AfD noch zur Verteidigerin der Pressefreiheit aufschwang und den Komiker vehement verteidigte: »Satire, so fragwürdig sie auch sein mag, zur Strafverfolgung freizugeben, ist ein Anschlag auf die Freiheit, die Europa auszeichnet« , kritisierte seinerzeit AfD-Parteichef Jörg Meuthen.

Nun, da die AfD selbst betroffen ist, gilt dies offensichtlich nicht mehr. Die Begründung dafür passt dann auch wieder ins völkische Programm der Rechtspopulisten. Der Fall Böhmermann und der Fall Weidel sind laut Lüth überhaupt nicht zu vergleichen: »Damals ging es um eine ausländische Macht, die sich in Deutschland einmischt. Jetzt sind es zwei deutsche Staatsbürger, die sich streiten«, so der Pressesprecher.

Die »Freiheit, die Europa auszeichnet« hört in den Augen der AfD offenbar dann auf, wenn deutsche Staatsbürger betroffen sind. Ob das die deutsche Justiz, sollte es wirklich zu einer Klage kommen, genauso sieht, ist fraglich. Der »NDR« jedenfalls sieht einer Klage »gelassen entgegen«, sagte eine Sprecherin dem »Spiegel«. mfr

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