Einfach mal zu Hause bleiben

Johanna Treblin über den Sinn des Versammlungsrechts

  • Lesedauer: 1 Min.

Die CDU fordert »Konsequenzen« aus der »Revolutionären 1. Mai-Demonstration«, weil sie nicht angemeldet war und dennoch ihre vorgesehene Route lief. Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Polizeipräsident Klaus Kandt waren wegen der Nichtanmeldung schon vor dem 1. Mai vollkommen gelassen und waren es auch hinterher noch. Das überrascht wenig, denn wozu dient die gesetzliche Pflicht, eine Demonstration anzumelden? In erster Linie dazu, dass die Polizei weiß, dass sie stattfindet. Dann kann sie eine Strategie entwickeln und die Zahl der Polizisten festlegen.

Die »Revolutionäre 1. Mai-Demonstration« läuft aber seit 1988 fast jedes Jahr, und schon lange um 18 Uhr. Eine Woche im Voraus wurde die Route im Internet öffentlich gemacht. Daraus ergeben sich genug Hinweise für die Polizei, um sich bei Bedarf vorzubereiten.

Sie hätte aber auch ganz anders reagieren können. Nach der Devise »Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß« hätte sie der Demonstration einfach mal fernbleiben können. Geändert am Verlauf hätte das wenig, die Demo wäre vermutlich lediglich weniger »aggressiv« wahrgenommen worden, ist die Polizei für viele der gewaltbereiten Demonstrationsteilnehmer als Personifizierung des repressiven Staates doch Feind Nummer eins. Und dass in der Nacht zu Dienstag mehrere Fahrzeuge brannten, hat sie auch so nicht verhindert.

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