Tarifvertrag ersetzt kein Gesetz
Konferenz: Betriebsrenten sind kein flächendeckender Schutz vor Altersarmut
Dass mit gewerkschaftlichen Mitteln erkämpfte Errungenschaften durchaus eine Grundlage für spätere Sozialgesetze bilden können, rief Professor Gerhard Bäcker vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen anhand eines Beispiels in Erinnerung. So brachte ein monatelanger Streik in Schleswig-Holsteins Metallindustrie 1956/57 den tarifvertraglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dieses Vorbild fand vor dem Hintergrund faktischer Vollbeschäftigung in anderen Branchen Nachahmung und floss teilweise in Tarifverträge ein. Doch erst in den frühen 1970er Jahren wurde dieser Anspruch unter SPD-Kanzler Willy Brandt in Gesetzesform gegossen und galt fortan auch für Branchen ohne tarifliche Regelung.
Für Generationen von Erwerbstätigen war die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom ersten Tag an eine Selbstverständlichkeit, bis die Regierung Kohl im Frühjahr 1996 daran rührte und in einem Gesetzespaket des sozialen Kahlschlags die Einführung von drei sogenannten Karenztagen beschloss. Dies löste Massenproteste aus und gipfelte in einem Marsch auf Bonn. 1998 wurde Kohl abgewählt. Das neue Kabinett aus SPD und Grünen setzte die Bestimmung wieder außer Kraft.
Doch die Freude über die neue Regierung und ihre Sozialpolitik hielt nicht lange an. So schwächte bereits um die Jahrtausendwende der zum Sozialminister aufgestiegene Ex-IG-Metall-Vize Walter Riester zum Verdruss vieler Gewerkschafter mit der »Rentenreform« die Gesetzliche Rentenversichung (GRV). Absenkungen sollten durch Privat- und Betriebsrenten ausgeglichen werden. Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz will die Große Koalition nun den Tarifparteien ein Instrument in die Hand geben, um im Zusammenspiel mit Privatbanken und Versicherungen branchenweite kapitalgedeckte Zusatzrenten zu vereinbaren.
»Wir stehen einem solchen Gesetz positiv gegenüber«, sagte Peter Hausmann vom Vorstand der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) bei der Düsseldorfer Tagung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Viele Mitglieder seiner Organisation hätten »kein Vertrauen in die Verlässlichkeit der GRV«. Daher diene es einem »hohen Grad an Sicherheit, wenn ein Teil des Alterseinkommens von einer anderen Quelle kommt«, auch wenn damit »kein gesellschaftlicher Durchbruch« einhergehe. Die IG BCE sei zu entsprechenden Verträgen bereit, »falls die Arbeitgeberseite ein attraktives Angebot macht«.
Deutlich skeptischer zeigte sich IAQ-Experte Gerhard Bäcker. Für ihn sind Einrichtungen betrieblicher Altersvorsorge »kein Instrument zum Ausgleich der Versorgungslücke im Alter und zur Vermeidung von Altersarmut«. Zu den Schwächen solcher Systeme gehöre die fehlende Information über Höhe und Anpassung von Rentenbeträgen und Renditen auf den Kapitalmärkten. In der Regel gebe es keinen Solidarausgleich und keine Absicherung bei Erwerbsminderung. Angesichts des anhaltenden Rückgangs von gewerkschaftlichem Organisationsgrad und Tarifbindung bestehe auch »keine Aussicht auf Flächendeckung«. Vor allem atypisch Beschäftigte und Belegschaften von Klein- und Mittelbetrieben blieben außen vor. Dies bedeute »hohe Selektivität und Verstärkung der sozialen Differenzierung des Alters«, warnte Bäcker.
Auch Reinhard Bispinck, langjähriger wissenschaftlicher Leiter des WSI-Tarifarchivs, hatte schon 2012 in einem Buch erklärt, dass Tarifpolitik keinen vollen Ersatz für gesetzliche Rentensenkungen leisten könne. Entsprechende Versuche hätten »viel organisationspolitische Kraft und Energie gekostet, die für andere dringende Projekte nicht zu Verfügung stehen«. Zudem gebe es nichts »zum Nulltarif«. Dies sei »der verteilungspolitische Pferdefuß einer Sozialpolitik durch Tarifvertrag, den die Gewerkschaften der Rentenreform 2001 verdanken«, so Bispinck, der das Rentenalter erreicht hat und am Ende der Tagung mit vielen Weggefährten aus seinem jahrzehntelangen Wirken beim WSI den Übergang in den Ruhestand feierte. Sein Nachfolger ist der 1966 geborene Thorsten Schulten. Der Diplom-Politologe ist seit 1997 beim WSI mit den Schwerpunkten international vergleichende Lohn- und Tarifpolitik, Arbeitsforschung und industrielle Beziehungen tätig.
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