Die Briefwahl endet am 31. Mai 2017

Fragen & Antworten zur Sozialwahl 2017

  • Lesedauer: 3 Min.

Die Sozialwahl ist für viele Versicherte ein Buch mit sieben Siegeln. Wer wird gewählt? Was bringt die Wahl? Der Sozialwahl fehlt ganz offensichtlich die nötige Transparenz.

Was ist die Sozialwahl?

Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind selbstverwaltet. Das heißt, sie sind keine staatlichen Behörden, sondern eigenständige Körperschaften und haben deshalb ihre eigenen Parlamente. Bei der Sozialwahl wählen Rentenversicherte und Rentner sowie Krankenkassenmitglieder die Vertreterversammlung sowie den Verwaltungsrat. Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen demokratischen Bestandteil in Deutschland verankert. Sie trägt seit 1953 zum Interessenausgleich und sozialen Frieden bei. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt.

Wer wird gewählt?

Bei der Sozialwahl kandidieren Versicherte. Die Kandidaten werden aber nicht direkt gewählt, sondern sie treten gemeinsam in Listen an. Die Zusammenstellung der Listen übernehmen Organisationen wie Gewerkschaften oder andere Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischen Zielen. Versicherte können auch Freie Listen aufstellen. Alle gewählten Vertreter engagieren sich ehrenamtlich.

Hier setzt die Kritik mangelnder Transparenz an. Auf Arbeitgeberseite gibt es nur eine einzige Kandidatenliste, die dann automatisch gewählt wird. Auch auf Versichertenseite wird häufig für ein Parlament nur eine einzige Liste ausgekungelt, vorzugsweise von Gewerkschaften. Demokratische Wahlen sehen anders aus. Und: Versicherte beziehungsweise Rentner bekommen auf diese Weise von der Sozialwahl oft gar nichts mit.

Was machen die gewählten Vertreter?

Man könnte sagen: In Deutschland legt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für das Renten- und Krankenversicherungssystem fest. Die Selbstverwaltung füllt diesen Rahmen aus. Sie entscheidet unter anderem über den Haushalt, die Gestaltung neuer Leistungen, über Zusatzbeiträge oder auch über Fusionen. Und sie beruft den Vorstand. In den Parlamenten haben Vertreter von Rentenversicherten und Rentnern sowie Krankenversicherungsmitgliedern auf der einen und Vertreter der Arbeitgeber auf der anderen Seite in der Regel im Verhältnis 15 zu 15 Sitz und Stimme. Bei einigen kleineren Krankenkassen gibt es Ausnahmen. Dieses Stimmverhältnis kann sich gegenseitig blockieren, so dass politischer Einfluss begrenzt bleibt.

Wer ist bei wem wahlberechtigt?

2017 bestimmen um die 52 Millionen Versicherte und Rentner darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und bei den Ersatzkassen Barmer, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk in den Parlamenten sitzt. Wahlberechtigt ist, wer am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei etlichen regionalen Rentenversicherungsträgern und vielen Krankenversicherungen gibt es dagegen die umstrittene »Friedenswahl«.

Ausländische Rentenversicherte und Rentner sowie Mitglieder von Ersatzkassen mit Wohnsitz in Deutschland können ebenfalls an den Urwahlen teilnehmen, ebenso wie Versicherte und Rentner sowie Mitglieder mit Wohnsitz in der EU oder der Schweiz.

Wie wird gewählt?

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wahlunterlagen sind den Versicherten per Post zugestellt worden. Stichtag ist der 31. Mai 2017. Mitglieder der Barmer erhalten wegen der Fusion von Barmer-GEK und Deutscher BKK zum 1. Januar die Wahlunterlagen erst Anfang September 2017. Die Frist endet bei ihnen am 4. Oktober 2017. Entsprechend sind dort alle Mitglieder wahlberechtigt, die am 1. Mai das 16. Lebensjahr vollenden.

Warum gibt es die Sozialwahl?

Wesentlicher Grund dürfte nach wie vor sein, dass man der Politik nicht allein die wichtigen Zukunftsthemen Rente und Gesundheit überlassen sollte. Zudem sollten Rentenversicherte und Rentner sowie Krankenkassenmitglieder rechtzeitig bei ihren Versicherungsträgern nachfragen, wie es um die Sozialwahl 2023 steht. dpa/nd

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