Warnung vor WhatsApp-Nutzung an Schulen

Rheinland-Pfalz: Datenschutzbeauftragter kritisiert mangelnde Verantwortung bei manchen Lehrern

  • Lesedauer: 2 Min.

Mainz. Mal schnell mit dem Handy eine Nachricht schicken oder ein Foto posten - in der Freizeit gehört das dazu. An Schulen in Rheinland-Pfalz ist das Smartphone aber mitunter tabu. Manche Schulen haben in ihrer Schulordnung geregelt, ob Handys erlaubt sind, manche in einer Handyordnung. Das Bildungsministerium stellt ein Muster dafür zur Verfügung. Darin heißt es: »Handys sind während der gesamten Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus.« Die Ordnung sieht Ausnahmen vor, wenn das Handy im Schulunterricht eingesetzt wird. Und wenn ein Schüler in der Schulzeit krank wird und seine Eltern anrufen will.

Der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, weist darauf hin, dass WhatsApp zu schulischen Zwecken tabu ist. »Es wird teilweise trotzdem genutzt, weil es einfach ist«, sagt Kugelmann. Manch ein Lehrer sage, in einer WhatsApp-Gruppe könne er am einfachsten Hausaufgaben verteilen. Kugelmann sieht ein Risiko: »WhatsApp gehört zu Facebook. Facebook hat WhatsApp nicht aus Menschenfreundlichkeit gekauft«, sagt er. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg darf Facebook weiter keine Daten deutscher Nutzer von WhatsApp nutzen. Facebook hat allerdings ankündigt, dagegen in Berufung zu gehen.

Der Datenschutzbeauftragte bekommt nach eigenen Angaben zahlreiche Anrufe zum Umgang mit sozialen Netzwerken an Schulen. »Es gibt ganz viele Anfragen«, sagt Kugelmann. Darunter seien Eltern, die berichteten, dass ihr Kind von einem Lehrer gesagt bekomme, sie sollten WhatsApp herunterladen. Aber Kugelmann sagt auch: »Es gibt zusehends Lehrer, die sensibler werden.« Damit Schulen die notwendigen Infos haben, hat Kugelmann gemeinsam mit Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) einen neuen Praxis-Leitfaden zum Datenschutz in Schulen herausgegeben.

Darin geht es zum Beispiel um die Frage, ob Lehrer ihre Schüler bei Facebook, Google Plus und anderswo kontaktieren können. »Soziale Netzwerke dürfen grundsätzlich nicht für unterrichtliche Zwecke und in anderen schulischen Zusammenhängen eingesetzt werden«, heißt es im Leitfaden. dpa/nd

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