Staatsgeheimnis Zugverspätung

Grüne klagen in Karlsruhe auf bessere Informationen der Bundesregierung

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Karlsruhe. Parlamentarische Anfragen sind für die Opposition eine scharfe Waffe - sofern sie denn beantwortet werden. Vor dem Bundesverfassungsgericht pochen die Grünen im Bundestag seit Dienstag auf ihr Recht, von der Bundesregierung mehr Informationen zu bekommen. Die Abgeordneten verlangen verschiedene Auskünfte zur bundeseigenen Deutschen Bahn sowie zur Bankenaufsicht in der Finanzkrise. Die Ministerien sehen sich in diesen Punkten zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte zum Verhandlungsauftakt die «zentrale Bedeutung» des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts«. Die Konkretisierung seiner verfassungsrechtlichen Grenzen sei »eine Operation nahe am Herzen der Demokratie«.

Auch die Grünen wollten keine totale Transparenz bei privatwirtschaftlichen Unternehmen, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz. Aber in den beklagten Fällen würden der Öffentlichkeit wichtige Informationen vorenthalten.

Bei der Bahn gehe es um hochpolitische Entscheidungen, und die Rettung angeschlagener Banken habe Milliarden gekostet. »Die Bundesregierung nimmt das parlamentarische Frage- und Informationsrecht sehr ernst«, glaubt dagegen Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke. Welche Auskünfte erteilt werden könnten, müsse aber im Einzelfall abgewogen werden. Zu viel Offenheit in einer Krise könne die Wirtschaft destabilisieren und das Staatswohl gefährden.

Die Antworten zur Bankenaufsicht hatten Abgeordnete nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags einsehen und nicht veröffentlichen dürfen. Fragen zur Bahn wurden nicht oder nur teilweise beantwortet. Hier verlangen die Grünen Auskünfte über geplante Verkehrsprojekte und die Kostenexplosion bei Stuttgart 21, zudem geht es um das Ausmaß von Zugverspätungen.

Durch die Einstufung von Informationen als vertraulich laufe parlamentarische Kontrolle teils ins Leere, sagt der Grünen-Politiker Gerhard Schick. »Veränderung kommt nur durch die öffentliche Information.« Mehrere Richter hinterfragten, ob das Geheimhaltungsinteresse der Regierung nicht nach einer gewissen Zeit zurückstehen müsse.

Die Richter befragen nun beide Seiten zwei Tage lang intensiv. Ein Urteil dürfte erst in einigen Wochen bis Monaten fallen. dpa/nd

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