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Manipulation: Ermittlungen gegen VW-Chef

Haben Porsche-Vorstände Anleger zu spät informiert?

  • Lesedauer: 3 Min.

Stuttgart. Im Skandal um geschönte Abgaswerte wächst der Druck auf VW-Chef Matthias Müller. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation ein. Es geht um Müllers Position als Vorstand der Porsche Holding - er und andere Beschuldigte sollen Porsche-Anleger zu spät über Folgen des Dieselskandals informiert haben. Die Holding hält die Aktienmehrheit an VW.

Anlass ist eine Strafanzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom Sommer 2016, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Neben Müller leitete sie auch Ermittlungen gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und Aufsichtsratschef Hans-Dieter Pötsch ein. Pötsch ist Mitglied im Vorstand der Porsche Holding, Winterkorn war es. Gegen die Beschuldigten besteht der Verdacht, Anlegern die sich aus den Manipulationen ergebenden Konsequenzen der Abgasaffäre für die Porsche SE »bewusst verspätet mitgeteilt zu haben«. Das Ermittlungsverfahren wurde bereits im Februar eingeleitet.

Für börsennotierte Unternehmen bestehe eine Veröffentlichungspflicht für Informationen, die den Börsen- oder Marktpreis der Papiere beeinflussen können, betonte die Staatsanwaltschaft. Das sei immer dann der Fall, wenn ein Anleger die Entwicklung »bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde«.

Porsche SE bestätigte die Ermittlungen. Zugleich wies die Holding den Vorwurf als »unbegründet« zurück. Die Porsche SE sei der »Auffassung, dass sie ihre kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat«. VW wollte sich zu den Ermittlungen nicht äußern.

Müller ist seit Herbst 2015 VW-Chef - er löste kurz nach Bekanntwerden der Abgasaffäre Winterkorn ab. Pötsch war Finanzvorstand und rückte dann an die Spitze des Aufsichtsrats. VW hatte im September 2015 auf Druck von US-Behörden eingeräumt, in rund elf Millionen Dieselautos eine illegale Software eingesetzt zu haben. Diese drückte den Schadstoffausstoß bei Emissionstests nach unten. Der Abgasskandal hatte den Autobauer schwer erschüttert. Allein in den USA summieren sich Entschädigungen und Strafzahlungen auf über 22 Milliarden Dollar.

Auch andere Autobauer mussten im Zuge der Abgasaffäre Federn lassen: Die EU-Kommission gab am Mittwoch bekannt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet zu haben. Die italienischen Behörden hätten die EU-Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugtypen des Autobauers Fiat Chrysler nicht eingehalten. Die Kommission forderte Italien auf, sich zu Bedenken zu äußern, wonach auf die von Fiat Chrysler »eingesetzten Emissionsminderungsstrategien unzureichend reagiert worden sei«.

Im Dezember 2016 hatte Brüssel ähnliche Verfahren gegen Deutschland und sechs weitere EU-Staaten eröffnet. Der Vorwurf lautete dabei, dass die Länder entweder keine Sanktionssysteme für Verstöße eingerichtet haben oder diese nicht anwendeten. Deutschland und Großbritannien wurde zudem vorgeworfen, sich geweigert zu haben, der Kommission alle ihre Erkenntnisse aus nationalen Untersuchungen bei VW und anderen Herstellern offenzulegen.

Das Bundesverkehrsministerium hatte in einem Schreiben an die EU-Kommission auf die Existenz illegaler Software zur Abschaltung der Abgasreinigung bei Fiat verwiesen. Grundlage war der Test von vier Autos durch das Kraftfahrtbundesamt. Die italienische Zulassungsbehörde sieht jedoch keinen Verstoß. Ein EU-Schlichtungsverfahren zwischen Italien und Deutschland brachte keine Ergebnisse. AFP/nd

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