Richter tadeln Präsidenten des Landtags
Schleswig-Holstein: Erfolg für scheidende Piraten
Genugtuung für den scheidenden Piratenabgeordneten Patrick Breyer und Schlappe für den bisherigen Landtagspräsidenten Schleswig-Holsteins, Klaus Schlie (CDU): Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat festgestellt, dass ein gegen den Piraten verhängter Ordnungsruf nicht hätte erfolgen dürfen. Die Entscheidung fiel mit 6:1 Richterstimmen.
Fraktionschef Breyer sah in einer Plenarsitzung im Dezember 2016, bei der es um die ergänzende Besetzung des Landesrechnungshofes ging, seine parlamentarischen Rechte beschnitten. Streitpunkt war die Auslegung der parlamentarischen Geschäftsordnung. Breyer wollte sein Abstimmungsverhalten in einem zugegebenermaßen über ein Kurzstatement hinausgehenden persönlichen Wortbeitrag begründen. Schlie unterstellte ihm, er würde entgegen der Vereinbarung im Ältestenrat zur Sache sprechen und reagierte mit einem Ordnungsruf. Breyer nannte die Maßregelung einen »Maulkorb«, der gegen ihn verhängt wurde. Der Abgeordnete, selbst Jurist, erbost: »Ich lasse mir den Mund nicht verbieten!« Nach einem gescheitertem Einspruch gegen den Ordnungsruf klagte er - ein in der schleswig-holsteinischen Parlamentsgeschichte bislang einmaliger Vorgang.
Die Piraten hatten sich in der fraglichen Landtagssitzung als einzige Fraktion gegen eine unter den anderen Parteien ausgehandelte Stellenbesetzung beim Landesrechnungshof gewandt, für die es keine öffentliche Stellenausschreibung gegeben hatte. Sie sprachen in diesem Zusammenhang von »Postenschacherei«, bei der es nicht um Eignung und Qualifikation gehe. Breyer hält fest: »Spitzenjobs bei Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht dürfen keine aufzuteilende Beute der Parteien sein, denn sie sollen Regierung und Parlament gerade kontrollieren.«
Im Februar hatte Schlie in der Landtagsdebatte um die Besetzung des Landesverfassungsgerichts Breyer das Wort entzogen. Dessen diesbezügliche Klage wurde vom höchsten Gericht des Landes noch nicht entschieden.
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