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Gesundheit wichtiger als unbegründete Impfkritik

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Streit getrennter Eltern den Impfschutz höher gewichtet als die Bedenken vor Impfrisiken. Sind sich Mutter und Vater uneins über die Impfung, müsse der impfskeptische Elternteil nachgeben, entschied der BGH. Maßgeblich seien die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut. Die Befürchtungen der impfkritischen Mutter reichten nicht aus, dem Kind die Impfung zu verweigern. Die Mutter hielt den Nutzen für nicht nachgewiesen und befürchtete Impfschäden. Zudem lebe das Kind in ihrem Haushalt, so dass sie über die Impfung bestimmen könne. Der Vater betonte, dass die Tochter keine Immundefekte habe, die einer Impfung entgegenstehen könnten. Der BGH entschied, eine Impfung falle meist nur einmal an. Sie sei wegen der Vorbeugung schwerer Krankheiten von »erheblicher Bedeutung« für das Kind. Daher könne die Entscheidung nicht allein dem Elternteil überlassen werden, bei dem das Kind lebt. epd/nd

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