Patienten erhalten Anspruch auf bessere Hilfsmittel
Neues Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
Ziel des vom Parlament verabschiedeten neuen Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung ist es unter anderem, dass die Versicherten die Hilfsmittelangebote der Kassen besser vergleichen und danach die für sie geeignete Krankenkasse auswählen können. In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln immer wichtiger. Versicherte müssten die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können.
Künftig sollen Patienten, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, zwischen verschiedenen Produkten ohne Zuzahlung wählen können. Die Ärzte müssen ihnen die verschiedenen Optionen erläutern und darüber informieren, welche Produkte oder Leistungen für sie geeignet sind. Bei der Ausschreibung für Hilfsmittel müssen die Krankenkassen stärker auf Qualität achten und nicht mehr allein nach dem Preis entscheiden.
Zudem stärkt das neue Gesetz den Informationsanspruch der Versicherten. Unter anderem müssen die Kassen bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln Auskunft über die Vertragspartner und wesentliche Vertragsinhalte geben.
Erprobt werden soll zudem, ob Physio- und Ergotherapeuten, Masseure, Logopäden und medizinische Fußpfleger mehr Spielraum bei den Behandlungen erhalten können. Dazu werden in einem Modellprojekt je Bundesland sogenannte Blankoverordnungen getestet. Danach verschreiben die Ärzte die Behandlungen, die Therapeuten entscheiden, wie und wie lange die Behandlung erfolgt.
Die Kassen erhalten außerdem - zunächst für drei Jahre - die Erlaubnis, mit den Verbänden der medizinischen Therapie höhere Margen für die Therapeuten auszuhandeln. Dies soll die Attraktivität der Therapieberufe steigern.
Das Gesetz, dem der Bundesrat zugestimmt hat, ist im März in Kraft getreten. epd/nd
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