Werbung

Versicherte haben Sonderkündigungsrecht

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 3 Min.

Erhöht die Krankenkasse einen bestehenden Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihre Mitgliedschaft in der Krankenkasse kündigen, selbst wenn man dort weniger als 18 Monate versichert war. Dieses Recht ist in § 175 des Sozialgesetzbuchs 5 beschrieben.

Urteile im Überblick - Tochter muss Unfallrente für verstorbenen Vater zurückzahlen: Weil eine Familie aus Niedersachsen 33 Jahre lang vor dem Rententräger den Tod des Vaters verschwiegen hatte, muss die Tochter nun eine Unfallrente in Höhe von 129 000 Euro zurückzahlen. Hartz-IV-Anspruch bei Aufenthalt beim Vater: Volljährige Kinder, die sich bei ihrem im Hartz-IV-Bezug stehenden getrennt lebenden Vater aufhalten, können in dieser Zeit ebenfalls vom Jobcenter Arbeitslosengeld II beanspruchen. Das gilt zumindest dann, wenn das Kind selbst bedürftig und unter 25 Jahre ist und zu gleichen Teilen bei den getrennten Eltern im Haushalt wohnt. Im nd-ratgeber wird ausführlich auf die Urteile eingegangen.

Gesetzliche Regelungen zu Überstunden - In zahlreichen Unternehmen Deutschlands fallen regelmäßig Überstunden an. Doch ist es Arbeitnehmern erlaubt, Überstunden zu leisten? Können Arbeitgeber sie einfach so anweisen? Welche individuellen und gesetzlichen Regelungen bestehen? Fragen & Antworten sind im nd-ratgeber nachzulesen.

Mietrecht - Fallstricke bei der Untervermietung: Der Partner zieht aus oder ein längerer Auslandsaufenthalt steht an: Da Wohnraum knapp ist, möchten viele Mieter in solchen Fällen ihre Wohnung halten. Doch dürfen sie ein Zimmer oder die ganze Wohnung untervermieten? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter? Im nd-ratgeber wird darüber ausführlich informiert.

Neue Gewerbeabfallverordnung ab 1. August 2017 lässt Baukosten steigen. Planen Sie oder Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen größeren Umbau? Das wird künftig teurer werden, denn für die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen gelten demnächst strengere Regeln. Die Einzelheiten sind im nd-ratgeber nachzulesen.

Urteil zum Persönlichkeitsrecht: Eine Samenbank muss einem minderjährigen Kind Auskunft über seinen leiblichen Vater geben. Nach Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Wedding vom 27. April 2017 muss die Samenbank alle relevanten Daten über die Identität des Samenspenders herausgeben. Dazu gehörten Namen, Geburtsdatum, Personalausweisnummer und Anschrift zum Zeitpunkt der Samenspende. Im nd-ratgeber finden Sie weitere Einzelheiten.

Fragen & Antworten zum Konto für Jedermann: Ein Konto für Jedermann – das klingt gut, ist aber oft nicht so einfach durchsetzbar. Die Finanzaufsicht Bafin schaut den Banken genau auf die Finger. Zu Recht, wie die bisherige Erfahrung zeigt. Seit knapp einem Jahr hat in Deutschland jeder das Recht auf Eröffnung eines Girokonto. Doch Theorie und Praxis klaffen beim sogenannten Konto für Jedermann bisweilen weit auseinander. Die Finanzaufsicht Bafin stärkt Verbrauchern nunmehr den Rücken.

Verbraucherschutz: Hurra, ich habe eine Reise gewonnen! Doch darf ein Reisegewinn Kosten verursachen? Wer träumt nicht bisweilen davon, eine Reise zu gewinnen. Aber Vorsicht! Plötzlich teilt das Reiseunternehmen in einem Werbeschreiben mit, dass bei Inanspruchnahme des Gewinns zusätzliche Kosten vom Gewinner zu bestreiten sind. Im nd-ratgeber wird auf Einzelheiten eingegangen.

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken von Socken mit Haltung und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -