Hurra, ich habe eine Reise gewonnen!

Darf ein Reisegewinn Kosten verursachen?

  • Lesedauer: 2 Min.

Es ist unzulässig. Der Reisegewinn darf für den Gewinner keine zusätzlichen Kosten - wie etwa Saisonzuschläge oder Kerosingebühren - verursachen. Das entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Landgericht Bremen mit Urteil vom 22. Februar 2017 (Az. 12 O 203/16).

Zum Hintergrund: Leider gibt es immer wieder Unternehmen, die eine kostenlose Traumreise versprechen, aber im Kleingedruckten Zusatzkosten verstecken. Solche unseriösen Werbepraktiken können Verbraucherverbände oder Wettbewerbsvereine auf den Plan rufen. Sie können das entsprechende Unternehmen abmahnen. Reagiert der Abgemahnte darauf nicht, kommt es zu einer Unterlassungsklage.

Der Fall: Ein Reiseanbieter hatte Verbrauchern Werbebriefe zugeschickt, in denen es hieß, dass diese eine »Traumreise« für zwei Personen in die Türkei gewonnen hätten.

Bei näherem Hinsehen stellten die Empfänger fest, dass die Reise doch nicht ganz kostenlos sein sollte: Eventuell sollten ein Flughafenzuschlag sowie ein Saisonzuschlag anfallen. Informierten sich die Gewinner in der Rubrik »Exklusive Leistungen« näher über das Gebotene, erfuhren sie, dass sie zudem noch einen Beitrag zu den Treibstoffkosten zu leisten hatten. 49 Euro sollten als Kerosinzuschlag anfallen, zu zahlen vor Ort bei der Reiseleitung. Ein Wettbewerbsverein sah dieses Schreiben als unlautere Werbung an und verklagte das Reiseunternehmen auf Unterlassung.

Das Urteil: Das Landgericht Bremen bestätigte die Ansicht des Wettbewerbsvereins. Das Gericht sah in dem Schreiben eine unlautere Werbung. Der Anhang zu § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb liste eine Reihe von Werbemaßnahmen auf, die gegenüber Verbrauchern schlicht unzulässig seien. Dazu gehöre es auch, beim Verbraucher den Eindruck zu erwecken, dass dieser etwas gewonnen habe, wenn er den Gewinn nur bei Übernahme irgendwelcher Kosten tatsächlich in Anspruch nehmen könnte. Ein solches Gewinnversprechen sei unlauter und zu unterlassen, so das Gericht. D.A.S./nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!