Hausbesetzer müssen für Räumung durch Polizei zahlen

Rheinland-Pfalz: Im Sommer 2012 besetzten Mainzer Studenten und Aktivisten eine leere alte Villa - jetzt fiel in der Sache in Gerichtsurteil

  • Lesedauer: 2 Min.

Mainz. Die Besetzer eines Hauses in Mainz vor fünf Jahren müssen teilweise für die Räumung durch die Polizei zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem Musterverfahren am Donnerstag. Geklagt hatten zwei Frauen, die Gebührenbescheide über 395 Euro beziehungsweise 1122 Euro bekommen hatten. Erstgenannte muss die Hälfte, die andere zwei Drittel davon zahlen.

Die Besetzer müssten nicht für den ganzen Polizeieinsatz aufkommen, sondern nur für Vollstreckung des Platzverweises, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Christof Berthold, in der Begründung der beiden Urteile. Die Kosten für das Verfahren werden im ersten Fall geteilt, im zweiten Fall muss die Besetzerin zwei Drittel tragen, das Land Rheinland-Pfalz ein Drittel. Die Urteile, die Musterverfahren für rund 50 anhängige Verfahren sind, sind noch nicht rechtskräftig.

Im August 2012 hatten sich Dutzende Studenten und linke Aktivisten in einer leer stehenden Villa in der Nähe des Zollhafens verschanzt. Die Polizei räumte das Haus nach fast vier Wochen. Sie war mit rund 500 Kräften - darunter Spezialeinheiten - sowie einem Kran im Einsatz. Die gesamte Räumung des Hauses hatte Kosten in Höhe von 164 000 Euro verursacht.

Der Einsatz sei absolut nicht gerechtfertigt gewesen, sagte Hans Ripper, dem ebenfalls ein Gebührenbescheid zugestellt worden war. »Das Gebäude wurde noch an dem Tag der Räumung abgerissen - und seitdem liegt dort nur Schutt.« An dem Grundstück hätten die Mainzer Stadtwerke offenbar bis heute keinen Bedarf. »Die Besetzer wollten ein alternatives Kulturzentrum außerhalb von Parteien, Kirche und Gewerkschaften errichten, graswurzelartig.«

Wie viele Besetzer von dem Urteil betroffen sind, konnte weder das Gericht noch das Mainzer Innenministerium genau beziffern. dpa/nd

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