Verfahren gegen Polizisten: Mehr Anzeigen, weniger Anklagen

Nach Angaben des Justizministeriums werden Delikte von Sicherheitskräften in Sachsen kaum geahndet

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Dresden. Der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion der Grünen, Valentin Lippmann, hat den Strafverfolgungsbehörden in Sachsen Nachsicht gegenüber Polizisten vorgeworfen. »Noch nie war die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete wegen Körperverletzung im Amt so hoch und die Zahl der Anklagen so gering«, sagte er am Mittwoch. Nach Angaben des Justizministeriums erhöhte sich 2016 die Zahl der Ermittlungsverfahren im Vergleich zum Vorjahr um 55 Prozent von 274 auf 425 Beschuldigte, die Zahl der vor Gericht angeklagten Fälle aber sank von vier auf drei.

Dies hinterlasse den Eindruck, »dass Polizisten häufiger über die Stränge schlagen und dabei kaum Strafverfolgung zu befürchten haben«. Während normalerweise rund ein Fünftel der Ermittlungen mit Anklage und Strafbefehl enden, seien es bei der Polizei bei Körperverletzung im Amt gerade mal 0,7 Prozent. Polizei-Straftaten, die sich öffentlich verfolgen lassen, werden statistisch unter Tötungsdelikten, Körperverletzung und Amtsmissbrauch zusammengefasst.

Nach Angaben von Lippmann werden häufig Verfahren eingestellt, weil der Tatverdächtige nicht ermittelt werden kann. Er forderte daher zwingend eine Kennzeichnungspflicht für Beamte - zur eindeutigen Identifizierung. Auch in Sachsen fordert die LINKE die Einführung der Kennzeichnungspflicht und die Einrichtung einer Ombudsstelle als unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts, die sich mit polizeilichem Fehlverhalten beschäftigen soll.

In Bremen wies die LINKE im Februar ebenfalls auf eine zu hohe Zahl von Verfahren gegen Polizeibeamte hin, die eingestellt werden. In den Jahren 2011 bis 2015 seien bei der Staatsanwaltschaft Bremen 188 Ermittlungsverfahren wegen »Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete« geführt worden. 180 dieser Ermittlungsverfahren seien ohne Anklageerhebung eingestellt worden, ein Anteil von 96 Prozent. Es gebe immer wieder Diskussionen über die Unabhängigkeit von Ermittlungen gegen Bedienstete. Polizeiliches Fehlverhalten oder Polizeigewalt werde kaum geahndet, da die Sicherheitskräfte in solchen Fällen gegen sich selbst ermitteln. Die Bremer Linksfraktion fordert deshalb die Einführung unabhängiger Stellen zur Kontrolle polizeilichen Handelns. Diese sollen im Fall von Straftaten im Amt ermitteln dürfen und als unabhängige Anlaufstelle für die Polizei betreffende Probleme dienen. Amnesty International und das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützen die Forderung.

Amnesty International weist schon lange auf die Relevanz einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten hin. Wichtig sei sie gerade beim Einsatz von geschlossenen Einheiten bei Großeinsätzen, mit häufig unübersichtlichem Geschehen, da sich dadurch das Verwaltungshandeln eines Beamten individuell zuzuordnen und gerichtlich überprüfen lässt. Werden beteiligte Beamte nicht identifiziert, handele es sich um eine unzureichend effektive Ermittlung und damit um eine Menschenrechtsverletzung.

Einige Bundesländer haben bereits eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte eingeführt, unter anderem Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen. Erfahrungen aus Berlin, wo die individuelle Kennzeichnungspflicht seit 2011 gilt, zeigten sich keine negative Erfahrungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht, so Amnesty International. Von Polizeigewerkschaften und der CDU befürchtete Verfolgungen von Beamten oder massenhafte unbegründete Anzeigen gegen Polizisten seien ausgeblieben.

Menschenrechtsorganisationen betonen zudem die Unzulänglichkeiten der Polizeistatistik in Bezug auf den Zusammenhang zwischen steigenden Zahlen von Widerstandshandlungen und einer daraus abgeleiteten Zunahme von Gewalt gegen die Polizei. Laut Amnesty International sehen viele Menschen von einer Anzeige nach einem polizeilichen Übergriff aufgrund der regelmäßig erfolgenden Gegenanzeige ab. Die Nichtregierungsorganisation fordert daher die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen. Human Rights Watch, das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen und das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe haben Deutschland bereits mehrfach für das Fehlen einer unabhängigen Kontrollinstanz für polizeiliches Handeln kritisiert. Agenturen/nd

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