Gefährliche Orte für Schwarze in Berlin

Bürgerrechtler wollen »Racial Profiling« der Polizei nicht länger hinnehmen

  • Jana Klein
  • Lesedauer: 3 Min.

Ein Bündnis von Initiativen und Vereinen stellte am Donnerstag am Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg die Kampagne »Ban! Racial Profiling – gefährliche Orte abschaffen« vor. Damit wollen die Aktivisten, die vorwiegend in der Antidiskriminierungsarbeit tätig sind, die polizeiliche Praxis der verdachtsunabhängigen Personenkontrollen an »kriminalitätsbelasteten Orten« anprangern, die zur Feststellung der Personalien und zur Durchsuchung von vorwiegend nichtweißen Personen führt.

Zwar habe der rot-rot-grüne Senat im Koalitionsvertrag versprochen, gegen Racial Profiling vorzugehen, doch auf politischen Druck wollen die Aktivisten deshalb nicht verzichten, hieß es. »Die gefährlichen Orte sind gefährlich, ja, aber vor allem für People of Color«, stellt Céline Barry vom Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin fest. Faktisch werde durch die Befugnis ermöglicht, dass die Polizei Kriminalität mit körperlichen Merkmalen verknüpfe. Doch weil die Maßnahmen auch für die von ihnen Betroffenen nicht protokolliert werden und Racial Profiling offiziell gar nicht existiere, sei es besonders schwer, dagegen vorzugehen. Außerdem existiere überhaupt keine Sicherung der Wirksamkeit der 1992 erstmalig eingeführten Befugnis, die die Markierung »kriminalitätsbelasteter Orte« durch die Polizeibehörden und damit die Kontrollen ermöglicht.

Selbst für Abgeordnete sei es schwierig, an Zahlenmaterial zu den Maßnahmen zu gelangen. Die Kampagne will aber vor allem den Blick auf die Folgen für die Betroffenen richten: rassistische Stigmatisierung, Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Festsetzungen. Dagegen vorgehen will man mit Videoclips von Betroffenen, einer Postkarten- und Unterschriftenaktion und der Erstellung eines Rechtsgutachtens.

Der Pressesprecher der Berliner Polizei, Winfrid Wenzel, nahm zu den Vorwürfen gegenüber dem »nd« Stellung und betonte, von der Polizei werde nicht relativiert, dass es sich um gravierende Eingriffe handele, wenn Menschen an kriminalitätsbelasteten Orten kontrolliert oder durchsucht würden . Man vertrete jedoch klar die Haltung, dass die Maßnahmen rechtmäßig seien. Der Vorwurf, der nahe an dem von Rassismus und Diskriminierung sei, treffe die Polizei Berlin regelmäßig hart, sie müsse ihn aber zurückweisen. Aus begründeter polizeilicher Erfahrung würde an den nun in ihrer Anzahl auch reduzierten »kriminalitätsbelasteten Orten« aber natürlich auch das Aussehen, die vermutete Herkunft oder Migrationserfahrung ein Kriterium für die Einleitung von Maßnahmen sein, was die Polizei freilich unter Erklärungsdruck setze, dem sie genügen wolle. Es sei »jedoch absurd und weltfremd, zum Beispiel im Hinblick auf den Görlitzer Park auf alle fünf kontrollierten Schwarzafrikaner je fünf blonde Norweger zu kontrollieren, um hier gleichbehandelnd aufzutreten«, so Wenzel. Man habe Kenntnis über Täterklientel, über Netzwerke, arbeitsteilige Vorgehensweisen und natürlich auch zu bereits verurteilten Straftätern, die sich an den entsprechenden Orten immer wieder aufhalten, die letztlich nicht zu entkoppeln seien von tatsächlichen Ursachen der Kriminalität, zum Beispiel wirtschaftlichen Hintergründen oder mangelnder Arbeitserlaubnis.

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