Verhandlungsstart »Berlin autofrei«

Landesverfassungsgericht entscheidet über Zukunft des Volksbegehrens

  • Leonie Hertig
  • Lesedauer: 3 Min.
Weniger Autos in der Innenstadt will die Initiative »Berlin autofrei«.
Weniger Autos in der Innenstadt will die Initiative »Berlin autofrei«.

Die Präsidentin des Berliner Landesverfassungsgerichts, Ludgera Seltinger, macht am Anfang der Verhandlung am Mittwoch klar: Das Gerichtsverfahren prüfe nur, ob das Volksbegehren der Initiative »Berlin autofrei« zulässig sei und entscheide nicht, ob der Gesetzesentwurf Gesetz wird.

»Berlin autofrei« hat es sich zum Ziel gesetzt, alle Straßen innerhalb des Rings in autoreduzierte Straßen umzuwandeln. Stattdessen soll ein Fokus auf Verkehrssicherheit, Gesundheit, Luftqualität, Klimaschutz und Steigerung der Lebensqualität gelegt werden. Dafür hat die Initiative ein Volksbegehren initiiert. Die erste Hürde nahm sie vor mehr als dreieinhalb Jahren. Innerhalb weniger Tage sammelte sie 50 000 Unterschriften, nötig gewesen wären nur 20 000. Wie vorgesehen konnte die Initiative dann ihren Gesetzesentwurf dem Senat vorlegen. Dieser lehnte den Entwurf mit der Begründung ab, dass er unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen würde. Deswegen legte er das Gesetz dem Landesverfassungsgericht vor, das – so der Wunsch des Senats – das Volksbegehren für unzulässig erklären soll.

Der erste Einwand des Senats bezieht sich auf das Kompetenzrecht. Denn für die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Bund verantwortlich. Die Gerichtspräsidentin erklärt: Die StVO regele, wie sich Teilnehmer*innen auf den Straßen zu verhalten haben. Aber auch das Land Berlin hat Kompetenzen in Bezug auf Straßen. Das Straßen- und Wegegesetz regelt das »Ob«, zum Beispiel, ob es Landesstraßen gibt und wer diese benutzen darf.

»Wir freuen uns, dass die Anhörung endlich passiert und sehen ihr sehr positiv entgegen.«

Sprecherin "Berlin autofrei"

Der Senat hat auch Einwände, bezogen auf Grundrechte. Eine autofreie Innenstadt würde die Eigentums- und Handlungsfreiheit der Berliner*innen einschränken, also dass man ein Auto haben und fahren darf. Auch die Berufsfreiheit werde beschränkt.

Auch diskutiert wurde die Frage, inwieweit das Land Straßen für private Autos zur Verfügung stellen muss, wenn ausreichend andere Transportmöglichkeiten existieren. Momentan werden 26 Prozent aller Reisen in Berlin mit dem Auto gemacht. Der Anwalt der Initiative, Philipp Schulte, argumentierte, dass die Verkehrssituation, die der Senat und viele Bürger*innen als normal ansehen würden, relativ neu sei. »Das ist sie erst seit 70 Jahren. Davor wurden dieselben Straßen ganz anders genutzt.«

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem die Nutzung der Straßen für Busse und Rettungswagen vor. Auch Berufe, die zur Ausübung ihr Auto benötigen und begründete Fahrten wie Krankheit sollen weiter möglich sein.

Laut Senat sei die Umsetzung des Ausbaus des ÖPNV zeitlich nicht zu schaffen. Die Initiative sehe die vierjährige Frist als angemessen, da sie den Parteien und Abteilungen Rahmenbedingungen setze und Druck aufbaue. Letztendlich sei es aber auch die Aufgabe der Parteien, die Umsetzung der Gesetze zu gewährleisten.

Falls das Landesverfassungsgericht »Berlin autofrei« recht gibt, wird der nächste Schritt sein, 175 000 Unterschriften zu sammeln, um einen Volksentscheid anzustoßen. Eine Sprecherin der Initiative sagte zu »nd«: »Wir freuen uns, dass die Anhörung endlich passiert und sehen ihr sehr positiv entgegen.« Das Landesverfassungsgericht hat maximal drei Monate Zeit, ein Urteil zu verkünden.

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