Bundesweite Razzien gegen Hetze im Netz

Polizeieinsatz richtete sich gegen 36 Beschuldigte / Länder-Justizminister fordern die Einführung einer Löschfunktion

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Wiesbaden. Mit bundesweiten Einsätzen ist die Polizei gegen die Verbreitung von Hass und Hetze im Internet vorgegangen. In 14 Bundesländern fanden Durchsuchungen bei 36 Beschuldigten statt, wie das federführende Bundeskriminalamt (BKA) am Dienstag mitteilte.

Anlass war der zweite bundesweite Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings. Das nach wie vor hohe Aufkommen von strafbaren Einträgen zeige den Handlungsbedarf, erklärte BKA-Präsident Holger Münch. Einsätze gab es laut BKA in allen Bundesländern außer Hamburg und Rheinland-Pfalz. Vorwiegend ging es demnach um Volksverhetzungen aus dem rechten Spektrum.

Die Polizei ging aber auch gegen einen Hassposter aus der sogenannten Reichsbürgerszene und zwei Beschuldigte aus der linken Szene vor. In einem Fall war ein Hassposting gegen die sexuelle Orientierung eines Opfers Anlass. Die Länder-Justizminister wollen bei ihrem Treffen am Mittwoch und Donnerstag im rheinland-pfälzischen Deidesheim Verbrauchern mit einer einfachen Funktion das Löschen von Inhalten auf einer Internetseite erleichtern, sagte Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) den Zeitungen »Heilbronner Stimme« und »Mannheimer Morgen«.

Neben Baden-Württemberg hätten sich elf weitere Länder auf einen Forderungskatalog geeinigt, heißt es in dem Bericht. Die Maßnahmen seien Bestandteil eines über 400-seitigen Berichts einer Arbeitsgruppe der zwölf Länder, in der auch das Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mitgewirkt habe. »Beleidigungen, Mobbing und bösartige Angriffe auf Mitbürger haben im Internet leider stark zugenommen«, sagte Wolf. »Leider ist es häufig schwierig, berechtigte Löschungsansprüche gegenüber den Betreibern der betreffenden Internetseiten durchzusetzen.«

Zentral ist dabei die Forderung der zwölf Länder nach einem leicht zu findenden Löschantragsformular über eine Buttonlösung in der Nähe des zu löschenden Beitrags. Das Löschantragsformular solle in der Sprache der Veröffentlichung und ergänzend in englischer Sprache abgefasst sein. Die Länder wollen dabei weiter gehen als Maas in seinem Gesetz gegen Hass. Während Maas gegen strafbare Inhalte vorgehen will, sollen Gegenmaßnahmen laut der zwölf Länder schon bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen möglich sein. AFP/nd

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