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Grundstückskauf und Bauvertrag zeitlich trennen

Grunderwerbsteuer

  • Lesedauer: 1 Min.

Wenn Grundstück und Bauleistung nicht aus einer Hand kommen, empfiehlt sich in steuerlicher Hinsicht eine deutliche zeitliche Trennung von Grundstückserwerb und Hausbau. Dann ist nur der Kaufpreis des Grundstücks Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Darüber informiert der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Wer neu baut, rechnet meist mit jedem Cent. Da schmerzt die Grunderwerbsteuer besonders, zumal sie nicht kreditfinanziert werden kann. Gestaltungsmöglichkeiten sollten daher unbedingt genutzt werden. So können meist mehrere tausend Euro gespart werden.

Beim Erwerb vom Bauträger sind die Spielräume gering. Dann geht das Finanzamt nämlich in der Regel von einem einheitlichen Vertragswerk aus und setzt die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage des Gesamtpreises fest.

Haus & Grund empfiehlt, wenn möglich keinen einheitlichen Gesamtvertrag für Grundstückserwerb und Bauvertrag zu schließen. Das Angebot für den Hausbau sollte nicht in einer Gesamtkalkulation mit den Grundstückskosten erstellt werden. Auch sollten beide Verträge nicht am gleichen Tag, sondern mit möglichst großem zeitlichen Abstand geschlossen werden. Dann wird Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück fällig - nicht jedoch für das noch zu bauende Haus. nd

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