Teilzeit als neue Norm

Die Hans-Böckler-Stiftung macht Vorschläge, wie der fundamentale Wandel der Arbeitswelt zu meistern ist

Wer über die Arbeit der Zukunft nachdenkt, hat unweigerlich Bilder im Kopf: von leeren Werkhallen, in denen Maschinen scheinbar autonom produzieren, von weltweit online vernetzten Menschen, von Robotern, die beim Putzen helfen oder alten Menschen den Löffel zum Mund führen. Wer von der Kommission »Arbeit der Zukunft« Szenarien dieser Art erwartet hat, wird enttäuscht. Die 32 Mitglieder aus Wissenschaft und Gewerkschaften, aber auch aus Wirtschaft und Ministerien, die von der Hans-Böckler-Stiftung beauftragt wurden, den Wandel der Arbeitswelt zu untersuchen, schauen weder nur auf Technologien – »man muss auch sozialen Fortschritt mitdenken« –, noch haben sie Lust, den vielen Zukunftsbildern ein weiteres hinzufügen. Fast haben sie Angst davor, denn Szenarien sind wirkmächtig, sagt die Kommissionsvorsitzende Kerstin Jürgens, Professorin für Mikrosoziologie an der Universität Kassel. »Sie machen den Menschen Angst.« Und sie können zu Fatalismus führen. Wer das Bild der menschenleeren Fabrik im Kopf hat, muss nicht mehr über Qualifizierung reden. Wer den Handel der Zukunft ausschließlich online verortet, muss nicht mehr über Innenstädte nachdenken. »Wir wollten keine Szenarien entwerfen, sondern vorhandene Daten auswerten«, erklärt Jürgens.

Ihre Diskussionen begannen vor zwei Jahren unter dem Eindruck von neuen Horrorvisionen aus den USA. Fast die Hälfte der Arbeitsplätze würden dort in den nächsten zwanzig Jahren durch die Digitalisierung wegfallen, prognostizierten Forscher. Die Böckler-Kommission gibt Entwarnung: Auf den deutschen Arbeitsmarkt mit seinen Facharbeitern lasse sich das nicht übertragen. In bestimmten Bereichen werden in den nächsten 20 Jahren weniger Menschen gebraucht, in anderen wie der Pflege absehbar mehr. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sieht in Deutschland ein Automatisierungsrisiko für zwölf Prozent der Tätigkeiten. Im Jahr 2025 seien 1,5 Millionen Arbeitsplätze »wegrationalisiert«, dafür werden ebenso viele neu entstanden sein, vor allem im Dienstleistungssektor.

Aber auch diese Zahlen wollen sich die Arbeitsexperten nicht zu eigen machen. Ihre Botschaft ist eine andere: Die Entwicklung ist kein Selbstläufer. Jede Entscheidung, jeder neue Akzent ändert das Bild, dass man nach bisherigem Wissen vielleicht entwerfen könnte. Die Zukunft ist offen und gestaltbar.
Wie diese Transformation der Arbeit so gelingen kann, dass die Menschen nicht auf der Strecke bleiben – dafür liefert die Kommission 54 Denkanstöße. Triebkraft des stattfindenden Wandels ist die Digitalisierung. Aber sie ist nicht alles. Demografische Veränderungen, neue Rollenverständnisse von Frauen und Männern, die nötige Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit wie auch die Zuwanderung bestimmen aus Sicht der Kommission die Arbeit der Zukunft entscheidend mit. »Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit«, betont die Soziologin Jürgens.

Es sind viele bekannte Themen, die in dem 250 Seiten starken Abschlussbericht behandelt werden: Arbeitszeit, existenzsichernde gerechte Einkommen, Qualifizierung, Gesunderhaltung. Er verabschiedet das »Normbild Vollzeitbeschäftigung« und das Bild des »männlichen Alleinernährers« und erhebt das Teilzeitmodell zur neuen typischen Beschäftigungsform – sozial und rechtlich abgesichert. Die Kommission liefert Denkanstöße, wie die Pflege von Angehörigen erleichtert werden kann und wirbt für das Recht auf eine »begründungsfreie Auszeit« vom Erwerbsleben. Noch sind solche Lebensphasen ein Privileg für Besserverdienende. Damit das nicht so bleibt, müsse der Staat – analog zum Elterngeld – Lohnersatzleistungen zahlen, gegebenenfalls gestaffelt nach Einkommen.

Einige Ansätze sind bereits im Weißbuch »Arbeiten 4.0« von Arbeitsministerin Andrea Nahles enthalten, das parallel entstand. Die Böckler-Vorschläge, sagt die Vorsitzende Jürgens, sind jedoch konkreter und gehen darüber hinaus. Die Kommission wollte sich nicht beschränken auf das, was derzeit politisch machbar erscheint, sondern den Kopf öffnen für das, was denkbar ist. Einen Horizont hat sie dennoch eingezogen: Gestaltet werden soll eine »digitale soziale Marktwirtschaft«, mit einer Sozialpartnerschaft »auf Augenhöhe«.

Die Kommission betritt in vielen Punkten Neuland, etwa, wenn sie den Arbeitnehmerbegriff erweitert, so dass Scheinselbstständigkeit davon erfasst wird oder auch digitale Arbeitsweisen, bei denen Beschäftigte zwar nicht persönlich abhängig sind, aber sachlich und wirtschaftlich. Zahlreiche Vorschläge zielen auf den Schutz der digitalen Arbeiter in einem global vernetzten Arbeitsmarkt. So hat die Kommission darüber diskutiert, ob sich das deutsche Maklergesetz oder die EU-Entsenderichtlinie übertragen ließen. Dann würde das »Bestellerprinzip« gelten: Wer bestellt, zahlt und dessen Rechtsstand gilt. An diesem und anderen Punkten ist sich der Kreis nicht einig geworden, im Bericht sind sie dennoch aufgeführt – als Anregung für die Zukunft.

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