Vertrauen in den Rechtsstaat leidet

Strafrechtsanwalt beobachtet eine Überreaktion von Ermittlungsbehörden seit dem Anschlag von Anis Amri

  • Said Rezek
  • Lesedauer: 5 Min.

Wie kommt es, dass Menschen als Terroristen angeklagt, vor Gericht aber freigesprochen werden?
Es kommt leider zu oft vor, dass Staatsanwaltschaften Annahmen treffen, die mehr auf Fantasie als auf Fakten beruhen. Schon öfter habe ich erlebt, dass Zusammenhänge hergestellt und Bewertungen vorgenommen werden, die nicht haltbar sind. So wie in einem Oberurseler Verfahren, in dem ich verteidigt habe. Meinem Mandanten wurde unterstellt, aus sogenannten islamistischen Motiven Wasserstoffperoxid gekauft zu haben, um einen Anschlag auf eine Großveranstaltung zu verüben. Bei näherer Betrachtung stellte sich jedoch heraus, dass an diesem Vorwurf nichts, aber auch gar nichts dran war. Man liest als Verteidiger die Akten und denkt manchmal, der eine oder andere Staatsanwalt sollte hauptberuflich Fantasybücher schreiben.

Nach Anschlägen wie in Manchester, Berlin oder Paris werden immer wieder neue Gesetze diskutiert. Besteht Ausbaubedarf im deutschen Recht, um mehr Sicherheit zu schaffen?
Es ist verständlich, nach jedem Anschlag härtere Strafen und restriktivere Gesetze zu verlangen. Es bringt jedoch nichts. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht und wird es auch mit neuen Gesetzen nicht geben. Viel wichtiger ist es, die bestehenden Gesetze durchzusetzen.

Zur Person

Ali Aydin ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt häufig Menschen in Staatsschutzverfahren, die als Terrorismusverfahren bekannt sind. Seinen Mandanten wurden unter anderem Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen, Ausreise in Kriegsgebiete wie Syrien und Irak oder Planung von Anschlägen vorgeworfen. Mit ihm sprach für »neues deutschland« Said Rezek.

Foto: privat

Das BKA-Gesetz ist eine Konsequenz aus dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember. Halten Sie das Gesetz für verfassungskonform?
Positiv ist, dass die bisherige Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und Rechtsanwälten beim Anwaltsgeheimnis nicht mehr greift. Zuvor waren grundsätzlich nur Verteidigergespräche geschützt. Bedenklich ist dagegen die geplante zentrale polizeiliche Mammutdatenbank beim BKA. Die Kosten betragen etwa 400 Millionen Euro, und es dauert Jahre, bis sie erstellt ist. Sie soll verschiedene Datenbanken zusammenfassen und beim BKA angesiedelt sein. Das BKA-Gesetz regelt jedoch nicht ausreichend und transparent genug, unter welchen Umständen Behörden auf Daten zugreifen oder diese weitergeben dürfen. Das Gesetz steht damit im Widerspruch zum Bestimmtheitsgebot, weil für die Bürger nicht nachvollziehbar ist, was mit den Daten geschieht. Ich halte es deshalb für verfassungswidrig, es hält nicht die Vorgaben ein, die das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtssprechung gemacht hat.

Hätte der Anschlag von Anis Amri in Berlin verhindert werden können, wenn das Gesetz gegolten hätte?Der Anschlag hätte verhindert werden können, wenn man Amri aufgrund des Terrorismusverdachts festgenommen hätte. Das wäre mit bestehenden Gesetzen möglich gewesen. Ich habe selbst Mandanten vertreten, die wegen weniger belastenden Anschuldigungen in Haft genommen wurden. Aber auch die Rauschgiftvorwürfe wären ausreichend gewesen, um ihn in Untersuchungshaft zu nehmen. Aus meiner Sicht handelt es sich hier eindeutig um ein persönliches Versagen von Beamten.

Anis Amiri war ein sogenannter Gefährder. Wie bewerten Sie diesen Begriff?
Zunächst einmal ist das BKA-Gesetz ein Versuch, den Begriff des Gefährders aus dem Polizeirecht zu definieren. Das größte Problem sehe ich darin, dass der Begriff einen viel zu großen Auslegungsspielraum bietet und somit an die Grenzen des Bestimmtheitsgebots stößt: Gefährder sind Menschen, bei denen man davon ausgeht, dass sie einen Anschlag verüben könnten - diese Definition ist nicht klar genug. Gefährder sind weder Verdächtige im Sinne der Strafprozessordnung noch Verursacher einer Gefahr im Sinne des Polizeirechts. Außerdem werden für diese Personengruppe unverhältnismäßige Regelungen wie Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote und elektronische Fußfesseln eingeführt.

Hat sich Amris Anschlag auf die Rechtsprechung vor deutschen Gerichten ausgewirkt? Haben Sie persönliche Erfahrungen gemacht?
Vielleicht weniger auf die Rechtsprechung, aber definitiv auf die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden. Ich verteidige seit Jahren auf dem Gebiet des Staatsschutzes, und die Anfragen von Menschen, gegen die ermittelt wird oder die in Verdacht stehen, haben seit dem Anschlag in Berlin extrem zugenommen. Es findet eine bedenkliche Überreaktion oder Fehlreaktion auf staatlicher Seite statt. Viele Mandanten berichten, dass Polizeibeamte ihnen gegenüber grenzwertige Maßnahmen ergriffen und dies mit dem Satz rechtfertigen: »Seit Amri dürfen wir alles.«

Können Sie Beispiele nennen?
Ich verteidige Mandanten, die als Gefährder eingestuft werden. Immer öfter tauchen Polizei oder LKA-Beamte bei Arbeitgebern auf und sorgen dafür, dass unschuldige Personen ihren Job verlieren. Durch polizeiliche bzw. staatsanwaltschaftliche Handlungen werden Existenzen zerstört. Zum Teil sogar, nur weil sie jemanden kennen, der als Gefährder eingestuft wird.

Können Sie noch genauer werden?
Vor einigen Monaten gab es umfangreiche Durchsuchungsanordnungen in Hessen. Es wurde nicht nur der Beschuldigte festgenommen, sondern Ermittlungsverfahren wurden gegen alle eingeleitet, die irgendwie mit ihm zu tun hatten. Einige berichteten, sie hätten höchstens mal einen Kaffee mit dem Beschuldigten getrunken. Andere Mandanten berichten, dass Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sie an ihrem Arbeitsplatz besuchen, um Druck auszuüben und sie zu Aussagen zu bewegen. Den Beamten ist dabei bekannt und sicherlich ist es auch bezweckt, dass es dem Mandanten unangenehm ist, Beamte am Arbeitsplatz zu sehen. In einem konkreten Fall wurde auf den Arbeitgeber Druck ausgeübt, und er wurde gefragt, ob er »wirklich so jemanden beschäftigen wolle«. Kurze Zeit später wurde der Mandant gekündigt. Wir dürfen nicht vergessen: Es handelt sich um unschuldige Personen, die nicht förmlich vorgeladen werden, weil es für ein offizielles Ermittlungsverfahren nach der StPO nicht reicht.

Bestimmt die Angst das Handeln der Behörden?
Das ist offensichtlich. Aber oft am Rande des menschenrechtlich Vertretbaren. Ich erlebe oft, wie Personen stundenlang am Flughafen festgehalten werden. Die Kontrolle endet abrupt, wenn der Flieger nicht mehr erreicht werden kann. Strafen werden selten zur Bewährung ausgesetzt, obwohl alle Voraussetzungen vorliegen. Verurteilte werden selten vorzeitig entlassen, aufgrund der Sorge, dass etwas passieren könnte. Sorge ist jedoch kein juristischer Maßstab. Die Ermittlungsrichter wollen kein Risiko eingehen.

Wie haben sich Ihre Verfahren auf Ihr Verhältnis zum Staat ausgewirkt?
Man hat als Verteidiger Augenblicke, wo man das Gefühl hat: Das kann doch nicht wahr sein. Das hätte es früher nicht gegeben. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat hat gelitten und leidet weiter. Man kann im Gefängnis landen, obwohl man unschuldig ist. Das hat auch dazu geführt, dass ich vorsichtiger geworden bin. Der Staat macht Fehler, die sich rächen werden. Es werden leichtfertig Existenzen vernichtet.

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