Schon mit 17 Jahren hinters Steuer

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 3 Min.

Für manchen Jugendlichen sind die Ferien eine willkommene Zeit für einen Intensiv-Theoriekurs sowie für ausreichend viele Fahrstunden. Nach erfolgreicher Fahrprüfung dürfen die Teilnehmer dann schon mit 17 Jahren mit einer Begleitperson Auto fahren. Was zu beachten ist, steht im nd-ratgeber.

Pflege: Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen Brandenburg, Berlin und Saarland rund um die ambulante Pflege hat Benachteiligungen aufgedeckt. Die Verträge sind oft intransparent. Überprüft wurden Verträge mit Vermittlungsagenturen und ausländischen Betreuungsdiensten zur 24-Stunden-Betreuung. Einzelheiten der Überprüfung sind im nd-ratgeber aufgelistet.

Fragen & Antworten zum Urlaubsgeld: Urlaubsgeld ist – wie das Weihnachtsgeld – eine freiwillige finanzielle Zusatzleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, das zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird. Beim Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld spricht man auch vom 13. bzw. 14. Monatsgehalt. Grundsätzlich muss man zwischen dem Urlaubsgeld und dem Urlaubsentgelt unterscheiden. Beim Urlaubsentgelt handelt es sich um die ganz normale Lohnfortzahlung. Das Gehalt wird also nicht reduziert, wenn man wegen Urlaubs weniger Tage im Betrieb ist. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es leider nicht.

Mietrecht: Wohnflächenoptimierung durch Umbauten: Weil die Mieten bei Neuanmietungen so hoch sind, bleiben viele Familien in ihren Wohnungen, obwohl die eigentlich zu klein sind. Da ist Fantasie bei der Organisation der Wohnung gefragt. Umbauten in der Wohnung können helfen, auf wenigen Quadratmetern besser zu wohnen. Für größere Eingriffe braucht man das Einverständnis des Vermieters. Was alles noch zu beachten ist kann im nd-ratgeber nachgelesen werden.

Hund und Katze und die ganze Vogelschar: Viele Deutsche würden nur ungern auf die Haltung von Tieren in den eigenen vier Wänden verzichten. Dabei sind die Interessen der Immobilienbesitzer höchst unterschiedlich. Grundsätzlich können zwei Probleme dabei auftauchen. Das eine ist die Frage, ob die Tierhaltung in bestimmten Wohnsituationen überhaupt erlaubt ist, weil sich Vermieter und Nachbarn gestört fühlen könnten. Die andere Frage stellt sich im Zusammenhang mit der artgerechten Haltung. Urteile deutscher Verwaltungs- und Zivilgerichte zum Thema Tierhaltung in Haus und Garten sind im nd-ratgeber ausgeführt.

Ehevertrag: Ehefrau mit einem einseitigen Vertrag über den Tisch gezogen. Man kann zwar in einem Vertrag, auch in einem Ehevertrag, alles Mögliche vereinbaren, doch die Vertragsfreiheit hat ihre Grenze, wo der Partner schwerwiegend benachteiligt wird. Ein Fall vor dem Bundesgerichtshof wird im nd-ratgeber erläutert.

Geld: Sind Negativzinsen erlaubt? Immer mehr Banken nehmen ein »Verwahrentgelt« oder kassieren Extragebühren. Verbraucherschützer klagen dagegen. Ende Juli 2017 will der Bundesgerichtshof darüber entscheiden. Über die Fakten informiert der nd-ratgeber.

Verbraucherschutz: Stromanbieter müssen mehrere Zahlungsmöglichkeiten eröffnen. Eine Verbraucherzentrale beanstandete die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Stromanbieters, der den Verbrauchern verschiedene Tarife zu unterschiedlichen Bedingungen und mit verschiedenen Zahlungsarten anbot. Bestellten Kunden jedoch online den Tarif »Strom Basic«, gab es für sie keine Zahlungswahlmöglichkeit.

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