G20: Anwälte beklagen Misshandlung durch Polizei

Republikanischer Anwälteverein: »Systematisch die Rechte von in Gewahrsam Genommenen und Rechtsanwälten verletzt«

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Anwälte, die während der G20-Proteste festgenommene Demonstrierende vertreten haben, machen den Behörden schwere Vorwürfe. So seien in der Gefangenensammelstelle in Hamburg »systematisch die Rechte von in Gewahrsam Genommenen und Rechtsanwälten verletzt« worden, heißt es in einer Bilanz des Anwaltlichen Notdienstes. So wurde etwa verletzten Demonstranten eine unverzügliche, angemessene medizinische Behandlung verwehrt, über Stunden Nahrung verweigert oder es wurden Festgenommene »erst 40 Stunden nach ihrer Festnahme einem Richter vorgeführt«. Immer wieder wurde laut der Angaben auch die anwaltliche Betätigung stark behindert.

»Wir sind bei dem Versuch, von der Polizei in Gewahrsam genommene Personen rechtlichen Beistand zu leisten, blockiert, beschimpft und physisch attackiert worden«, sagte Rechtsanwalt Lino Peters vom Anwaltlichen Notdienst. »Dass hier rechtsstaatliche Prinzipien über vier Tage willkürlich außer Kraft gesetzt werden konnten, muss personelle und politische Konsequenzen bei den Verantwortlichen nach sich ziehen«, kritisierte Rechtsanwältin Daniela Hödl.

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein fordere eine »umfassende Untersuchung« und »Konsequenzen bei Polizei, Justiz und politisch Verantwortlichen«. Über 100 Anwälte waren in der Gefangenensammelstelle im Einsatz, sie betreuten mehr als 250 Personen. Dabei kam es laut dem Anwaltlichen Notdienst immer wieder zu Rechtsverstößen. So sei in einer Nacht »jeglicher Kontakt zu den in Gewahrsam genommenen Personen durch die Polizeibeamten vereitelt« worden. Anwälte seien »immer wieder unter fadenscheinigen Gründen abgewiesen« worden.

In anderen Fällen seien Mandanten wurden vor und nach dem Anwaltsgespräch von Beamten »unter vollständiger Entkleidung« durchsucht worden. »Begründet wurde dies mit der Behauptung, dass durch die Anwälte verbotene Gegenstände an die Mandanten übergeben worden sein könnten. Dies ist nicht nur eine erniedrigende Schikane gegenüber den Mandanten, sondern auch ein diffamierender Generalverdacht gegen die gesamte Anwaltschaft«, so die Juristen. Es habe den Eindruck vermittelt, »dass die Inanspruchnahme anwaltlichen Beistands gemaßregelt werden sollte«.

Ein Anwalt, der sich der Prozedur mit seinem Mandanten widersetzte, »wurde erst angebrüllt und dann mithilfe von körperlicher Gewalt von den Beamten« aus der Gefangenensammelstelle herausgeworfen. In einem anderen Fall sei ein Rechtsanwalt »zunächst durch die Richterin und den Staatsanwalt angeschrieen« worden, »er solle den Gerichtssaal verlassen«. Später wurde er »mit körperlicher Gewalt aus dem Saal gedrängt«. In diesem Fall wurde Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Mehrere Mandantinnen hätten den Rechtsanwälten von erniedrigender Behandlung berichtet. Auch seien in mehreren Fällen Frauen keine Hygieneartikel zur Verfügung gestellt worden, obwohl sie diese benötigten. Bei einer jungen Frau wurde die Verweigerung mit dem Kommentar begleitet »Demonstrantinnen bekommen nicht ihre Tage«. In einem weiteren Fall berichtete eine junge Frau, sie habe sich vor den Augen der Beamtinnen einen Tampon einführen müssen, so der Anwaltsnotdienst.

Der Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und die betroffenen Anwälte kündigten an, rechtliche Schritte »gegen die für die Misshandlungen und Schikanen verantwortlichen Beamten einleiten« zu wollen. nd

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