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München. Selbstbezichtigungen von Asylbewerbern gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seien bei den bayerischen Staatsanwaltschaften ein bekanntes Phänomen, teilte das bayerische Justizministerium auf Anfrage mit. Während die nordbayerischen Generalstaatsanwälte in Nürnberg und Bamberg mit rund zehn Fällen eher geringe Zahlen meldeten, berichtete der Generalstaatsanwalt in München von mindestens 150 Fällen zwischen Sommer 2016 und April 2017. Dabei gaben Menschen bei ihrer persönlichen Anhörung im Asylverfahren an, in ihrem Herkunftsland jemanden umgebracht oder dies versucht zu haben oder sie bekannten sich dazu, vor ihrer Flucht Terrorgruppen wie dem IS angehört oder diese unterstützt zu haben.

Auch in anderen Bundesländern, etwa in Hessen, Schleswig-Holstein und Hamburg beobachten die Justizbehörden den Trend. Mit der Selbstbezichtigung einer Zwangsmitgliedschaft in einer islamistischen Vereinigung wollten offenbar viele Asylbewerber der Abschiebung entgehen, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt, Alexander Badle. Jeder Fall müsse genau geprüft werden. Das bayerische Justizministerium habe indes keine Informationen, wie viele dieser Selbstbezichtigungen tatsächlich zu Ermittlungsverfahren führten. Dies sei Sache des Generalbundesanwalts. dpa/nd

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