Kein Darlehen

Hartz-IV-Urteile

  • Lesedauer: 1 Min.

So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am 24. Mai 2017 (Az. B 14 AS 16/16 R). Ein Hartz-IV-Bezieher lebte in einer 98 Quadratmeter großen Eigentumswohnung. Angemessen sind nach dem Sozialrecht für eine Person nur Eigentumswohnungen von maximal 80 Quadratmetern. Da die Wohnung zu groß war, verlangte das Jobcenter, dass das Vermögen verwertet werden muss. Da der Hartz-IV-Bezieher nichts unternahm, um seine Wohnung zu verkaufen, strich ihm das Jobcenter ein gewährtes Darlehen - zu Recht.

Kein höheres Hartz IV wegen eines Darlehens

Hartz-IV-Aufstocker bekommen vom Jobcenter nicht mehr Geld, wenn sie wegen Darlehenstilgung Schulden machen.

So das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Mai 2017 (Az. B 14 AS 32/16 R). Ein Hartz-IV-Aufstocker erhielt von seinem Arbeitgeber für die Anschaffung eines Gebrauchtwagens ein Darlehen in Höhe von 1600 Euro. Dafür wurde ihm monatlich 100 Euro vom Lohn abgezogen. Damit müsse ihm 100 Euro mehr Hartz IV zustehen, da er nun weniger Einkommen habe, so der Mann. Das Jobcenter lehnte das ab. Er habe mit der Darlehensaufnahme und der monatlichen Kürzung seines Gehalts gewusst, worauf er sich einlässt. epd/nd

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