Neuer Hickhack vor endgültiger Nichtaufklärung
Doch noch kein Plädoyer der Anklage bei Münchner NSU-Verhandlung - Prozessende frühestens im Oktober
Es geht um zehn präzise geplante und eiskalt ausgeführte Morde an neun Mitbürgern mit ausländischen Wurzeln und einer Polizistin. Es geht um Bombenanschläge und Überfälle. Und es geht um eine rechtsterroristische Vereinigung, die diese Verbrechen 13 Jahre lang unter den Augen der Sicherheitsbehörde begehen konnte.
Seit über vier Jahren läuft in München ein Prozess gegen Beate Zschäpe, die Überlebende des NSU-Kerntrios. Sie soll mit den mutmaßlichen rassistisch motivierten Killern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt und dem Trio einen bürgerlichen Anschein vermittelt haben. Ebenfalls angeklagt sind André Eminger, Holger Gerlach, Ralf Wohlleben und Carsten Schulze. Sie sollen den drei vermuteten Haupttätern in vielfacher Weise geholfen haben.
Zwar war das Ende der Beweisaufnahme seit einiger Zeit spürbar, dennoch schleppten sich die Sitzungstage dahin. Dann ging plötzlich alles sehr schnell. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl fragte die Bundesanwaltschaft, wann sie denn bereit sei, ihr Plädoyer zu halten? Herbert Diemer, Chef des Anklägerteams, antwortete entschlossen: Wir können morgen anfangen.
Und so kam es dann - fast. Denn am Mittwoch gab es wieder einmal Hickhack. Die Verteidiger hatten beantragt, dass der Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft aufgezeichnet wird. Das Gericht lehnte dies mit dem Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte der Staatsanwälte ab und betonte, dass ein Mitschnitt nicht notwendig sei für eine sachgerechte Verteidigung. Es wäre schon verwunderlich gewesen, wenn es dabei geblieben wäre. Doch der Anwalt von Wohlleben beantragte unter anderem, notfalls einen Stenotypisten mit der Mitschrift zu beauftragen. Abermals ein Spiel auf Zeit. Vorerst bis Dienstag.
Auch die Anklagevertreter wollen sich viel davon nehmen. Rund 22 Stunden soll das Plädoyer der Bundesanwaltschaft dauern. In Prozesstage umgerechnet ergibt das eine Zahl zwischen vier und fünf. Logisch, sagt Herbert Diemer, die Anklage sei komplex. Es handle sich um einen »reinen Indizienprozess«. Will heißen: Es gibt bis heute keinen einzigen bekannten Tatzeugen. So bleibt nur, die einzelnen Erkenntnisse - einem Puzzle gleich - zu einem stimmigen Bild zu fügen. Das wird die Anklage kaum zeichnen können, auch wenn Diemer meint, dass die Ermittlungsergebnisse und die Anklage der Bundesanwaltschaft bei den Sitzungen des Gerichts im Wesentlichen bestätigt wurden.
Genau das bringt die Anwälte der Opferangehörigen, die ihr Recht zur Nebenklage wahrnehmen, auf die Palme. Die Anklageschrift stütze sich nur auf einen geringen Teil der Erkenntnisse. Sie hält daran fest, dass es sich beim NSU um ein isoliertes, abgeschottetes Trios gehandelt habe. Niemand machte sich die Mühe, das gesamte rechtsextremistische Netzwerk aufzuhellen. Zudem sieht man keinerlei Mitschuld der Sicherheitsbehörden. Auch wenn die mehrere Spitzel im Umfeld des NSU-Kerntrios führten. Seriöse Experten stehen die Haare zu Berge, angesichts zahlreicher Ungereimtheiten in der Anklage. Verschiedenste parlamentarische Untersuchungsausschüsse - einige tagen noch immer - haben auf zweifelhafte Darstellungen und Versäumnisse der Ermittler hingewiesen. Aufklärung ist aus München danach kaum zu erwarten.
Immerhin geht die Anklage weiter davon aus, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gleichberechtigtes Mitglied im »Terrortrio NSU« war. Zschäpe bestreitet dies. Sie will immer erst im Nachhinein von den Morden und Bombenanschlägen erfahren haben. Setzt sich die Sicht der Anklage durch, dann muss die 40-Jährige mit einer lebenslänglichen Haftstrafe rechnen. Möglicherweise auch mit Sicherheitsverwahrung.
Doch bis zum Urteil vergeht noch einige Zeit. Nach der Einlassung der Bundesanwaltschaft beginnt sicher die Sommerpause. Im September plädieren die Nebenkläger, dann kommt die Verteidigung an die Reihe. Das vorletzte Wort haben die Angeklagten. Das letzte spricht dann der Vorsitzende Manfred Götzl.
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